1 Sicherheit
Persönliche Schutz
ausrüstung
Hinweise zur Abfall
entsorgung
Bestimmungen
12
AWHP-2 MIV-3
Atemschutz:
Ungenügende Lüftung: Atemschutzmaske des Typs AX.
In geschlossenen Räumen: umluftunabhängiges Atemgerät.
Handschutz: Schutzhandschuhe aus Leder oder Nitrilkautschuk.
Augenschutz: Schutzbrille mit Seitenschutz.
Hautschutz: Hauptsächlich aus Baumwolle gefertigte Kleidung
Industrielle Hygiene: Am Arbeitsort nicht trinken, essen oder rau
chen.
Wichtig:
Die Entsorgung muss gemäß den geltenden lokalen
und nationalen Vorschriften erfolgen.
Produktabfälle: Hersteller oder Lieferant konsultieren, um Informatio
nen über Wiederverwertung oder Recycling zu erhalten.
Verschmutzte Verpackung: Wiederverwenden oder nach Dekontami
nation recyceln. Übergabe an zugelassenes Entsorgungsunterneh
men.
Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 16. April 2014 über fluorierte Treibhausgase und zur
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006.
7611974 - v06 - 28082018