RKL-495-R32
Regionale Verordnungen und Gesetze sowie
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das Wasserhaushaltsgesetz sind einzuhalten.
Die elektrische Spannungsversorgung ist auf
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die Anforderungen der Geräte anzupassen.
Die Befestigung der Geräte darf nur an den
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werkseitig vorgesehenen Punkten erfolgen. Die
Geräte dürfen nur an tragfähigen Konstrukti-
onen oder Wänden oder auf Böden befestigt
bzw. aufgestellt werden.
Eingriffe in den Kältekreislauf sind erst nach
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vollständigem Entfernen des Kältemittels mög-
lich. Löten oder flexen Sie niemals Gerätekom-
ponenten aus!
Beachten Sie, dass Kältemittel geruchlos sein
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können.
Die Geräte zum mobilen Einsatz sind auf ge-
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eigneten Untergründen betriebssicher und
senkrecht aufzustellen. Geräte für den statio-
nären Betrieb sind nur in fest installiertem
Zustand zu betreiben.
Die Geräte und Komponenten dürfen nicht in
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Bereichen mit erhöhter Beschädigungsgefahr
betrieben werden. Die Mindestfreiräume sind
einzuhalten.
Die Geräte und Komponenten erfordern einen
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ausreichenden Sicherheitsabstand zu entzünd-
lichen, explosiven, brennbaren, aggressiven
und verschmutzten Bereichen oder Atmo-
sphären.
Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht verändert
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oder überbrückt werden.
1.8
Eigenmächtiger Umbau und
Veränderungen
Umbau oder Veränderungen an den Geräten oder
Komponenten sind nicht zulässig und können
Fehlfunktionen verursachen. Sicherheitseinrich-
tungen dürfen nicht verändert oder überbrückt
werden. Originalersatzteile und vom Hersteller
zugelassenes Zubehör dienen der Sicherheit. Die
V erwendung anderer Teile kann die Haftung für
die daraus entstehenden Folgen aufheben.
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1.9
Bestimmungsgemäße
V erwendung
Die Geräte sind je nach Ausführung und Ausrüstung
ausschließlich als Klimagerät zum Abkühlen bzw.
Erwärmen des Betriebsmediums Luft und innerhalb
eines geschlossenen Raumes vorgesehen.
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung
gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resul-
tierende Schäden haftet der Hersteller/Lieferant
nicht. Das Risiko trägt allein der Anwender. Zur
bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch
das Beachten der Bedienungs- und Installations-
anweisung und die Einhaltung der Wartungsbe-
dingungen.
Die in den technischen Daten angegebenen
Grenzwerte dürfen auf keinem Fall überschritten
werden.
1.10
Gewährleistung
Voraussetzungen für eventuelle Gewährleistungs-
ansprüche sind, dass der Besteller oder sein Ab-
nehmer im zeitlichen Zusammenhang mit Verkauf
und Inbetriebnahme die dem Gerät beigefügte
„Gewährleistungsurkunde" vollständig ausgefüllt
an die KRONE Kälte+Klima Vertriebs-GmbH zurück-
gesandt hat. Die Gewährleistungsbedingungen sind
in den „Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbeding-
ungen" aufgeführt. Darüber hinaus können nur
zwischen den Vertragspartnern Sondervereinbarungen
getroffen werden. Infolge dessen wenden Sie sich
bitte erst an Ihren direkten Vertragspartner.
1.11
Transport und Verpackung
Die Geräte werden in einer stabilen Transportver-
packung geliefert. Überprüfen Sie bitte die Geräte
sofort bei Anlieferung und vermerken eventuelle
Schäden oder fehlende Teile auf dem Lieferschein
und informieren Sie den Spediteur und Ihren Ver-
tragspartner. Für spätere Reklamationen kann
keine Gewährleistung übernommen werden.
WARNUNG!
Plastikfolien und -tüten etc. können für Kinder
zu einem gefährlichen Spielzeug werden!
Deshalb:
Verpackungsmaterial nicht achtlos liegen lassen.
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Verpackungsmaterial darf nicht in Kinderhände
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gelangen!