AGF-T-30, K-AGF-PV-30, RAF-PV-30,
ADF-PV-30
2.2 Allgemeine Gefahrenhinweise
Das Gerät darf nur von Fachpersonal installiert werden, das mit den Sicherheitsanforderungen und den Risiken vertraut ist.
Beachten Sie unbedingt die für den Einbauort relevanten Sicherheitsvorschriften und allgemein gültigen Regeln der Technik.
Beugen Sie Störungen vor und vermeiden Sie dadurch Personen- und Sachschäden.
Der Betreiber der Anlage muss sicherstellen, dass:
– Sicherheitshinweise und Betriebsanleitungen verfügbar sind und eingehalten werden,
– die jeweiligen nationalen Unfallverhütungsvorschriften beachtet werden,
– die zulässigen Daten und Einsatzbedingungen eingehalten werden,
– Schutzeinrichtungen verwendet werden und vorgeschriebene Wartungsarbeiten durchgeführt werden,
– bei der Entsorgung die gesetzlichen Regelungen beachtet werden,
– gültige nationale Installationsvorschriften eingehalten werden.
Wartung, Reparatur
Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten ist folgendes zu beachten:
– Reparaturen an den Betriebsmitteln dürfen nur von Bühler autorisiertem Personal ausgeführt werden.
– Nur Umbau-, Wartungs- oder Montagearbeiten ausführen, die in dieser Bedienungs- und Installationsanleitung beschrieben
sind.
– Nur Original-Ersatzteile verwenden.
Bei Durchführung von Wartungsarbeiten jeglicher Art müssen die relevanten Sicherheits- und Betriebsbestimmungen des An-
wenderlandes beachtet werden.
GEFAHR
Giftige, ätzende Gase
Das durch das Gerät geleitete Messgas kann beim Einatmen oder Berühren gesundheits-
gefährdend sein.
a) Überprüfen Sie vor Inbetriebnahme des Geräts die Dichtigkeit ihres Messsystems.
b) Sorgen Sie für eine sichere Ableitung von gesundheitsgefährdenden Gasen.
c) Stellen Sie vor Beginn von Wartungs- und Reparaturarbeiten die Gaszufuhr ab und
spülen Sie die Gaswege mit Inertgas oder Luft. Sichern Sie die Gaszufuhr gegen unbe-
absichtigtes Aufdrehen.
d) Schützen Sie sich bei der Wartung vor giftigen / ätzenden Gasen. Tragen Sie die ent-
sprechende Schutzausrüstung.
WARNUNG
Bruchgefahr
Vergiftung / Verletzung durch Austreten giftiger oder explosiver Gase möglich.
a) Schützen Sie das Betriebsmittel vor externen Schlageinwirkungen.
b) Schützen Sie das Gerät vor fallenden Gegenständen.
2.3 Verwendung in Bereichen mit explosionsfähiger Atmosphäre
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Filter AGF-PV-30, AGF-PV-S2, AGF-T-30, K-AGF-PV-30 und RAF-PV-30 dürfen in Bereichen mit explosionsfähiger Atmosphäre
der Zone 1 und 2 eingesetzt werden. Zulässig sind die Explosionsklassen IIA, IIB und IIC. Die Filter besitzen keine eigene Zünd-
quelle und fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/34/EU und tragen somit keine CE-Kennzeichnung.
Die Filter verfügen über folgende Kennzeichnung
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Bühler Technologies GmbH
BD410011 ◦ 06/2019