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Sicherheitsvorschriften; Sicherheitsbetrachtung; Zusätzlich Geltende Dokumente; Qualifikation Des Personals - Pilz PSEN ml b 1.1 Bedienungsanleitung

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Sicherheit
Bei 1-kanaliger Ansteuerung der Sicherheitseingänge S31 (Lock/Unlock Request 1) und
S41 (Lock/Unlock Request 2) kann lediglich der Sicherheitslevel PL d (Cat. 2)/SIL CL 2 er-
reicht werden.
Vorhersehbare Fehlanwendung
}
Sicherheitsschalter und Betätiger des sicheren Schutztürsystems dürfen nicht als me-
chanische Anschläge verwendet werden
}
Einsatz unter korrosiven Umgebungsbedingungen (Kühlemulsionen, Oberflächenbehand-
lung, Gase, ...)
2.2

Sicherheitsvorschriften

2.2.1

Sicherheitsbetrachtung

Vor dem Einsatz eines Geräts ist eine Sicherheitsbetrachtung nach der Maschinenrichtlinie
notwendig.
Für das Produkt als Einzelkomponente ist funktionale Sicherheit garantiert. Dies garantiert
jedoch nicht die funktionale Sicherheit der gesamten Maschine/Anlage. Um den gewünsch-
ten Sicherheitslevel der gesamten Maschine/Anlage erreichen zu können, definieren Sie für
die Maschine/Anlage die Sicherheitsanforderungen und wie sie technisch und organisato-
risch realisiert werden müssen.
2.2.2
Zusätzlich geltende Dokumente
Lesen und beachten Sie folgende Dokumente.
Nur für den Einsatz der Safety Device Diagnostics (SDD)
}
Bedienungsanleitung Feldbusmodul, zum Beispiel SDD ES ETH oder SDD ES
PROFIBUS
}
Systembeschreibung "Safety Device Diagnostics"
Für den Einsatz von Passiv-Verteilern
}
Bedienungsanleitung eines Passiv-Verteilers, zum Beispiel:
– PSEN ml Y junction M12
Die Kenntnis dieser Dokumente ist Voraussetzung für das Verständnis dieser Bedienungs-
anleitung.
2.2.3

Qualifikation des Personals

Aufstellung, Montage, Programmierung, Inbetriebsetzung, Betrieb, Außerbetriebsetzung
und Wartung der Produkte dürfen nur von befähigten Personen vorgenommen werden.
Eine befähigte Person ist eine qualifizierte und sachkundige Person, die durch ihre Berufs-
ausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderli-
chen Fachkenntnisse verfügt. Um Geräte, Systeme, Maschinen und Anlagen prüfen, beur-
teilen und handhaben zu können, muss diese Person Kenntnisse über den Stand der Tech-
nik und die zutreffenden nationalen, europäischen und internationalen Gesetze, Richtlinien
und Normen haben.
Der Betreiber ist außerdem verpflichtet, nur Personen einzusetzen, die
Bedienungsanleitung PSEN ml b 1.1/2.1/2.2
1003884-DE-11
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