5-Wege-Sortierer Cinco - Betriebshandbuch
Das Symbol mit dem durchkreuzten Mülleimer ist gut sichtbar am Gerät angebracht und
weist unmissverständlich darauf hin, dass das Gerät nach dem 13. August 2005 auf den
Markt gebracht wurde und der getrennten Abfallsammlung unterliegt.
Vorgesehene Sanktionen im Fall einer missbräuchlichen Entsorgung dieser Abfälle:
Der Verkäufer, der gemäß Artikel 6, Absatz 1, Punkt b) unbegründet ein elektrisches oder
1.
elektronisches Gerät nicht kostenlos zurücknimmt, wird mit einer Verwaltungsstrafe von
Euro 150 bis Euro 400 belegt, für jedes nicht zurückgenommene oder kostenpflichtig
zurückgenommene Gerät
Der Hersteller, der nicht für die Organisation eines Systems der getrennten Sammlung
2.
für professionelle RAEE-Geräte sorgt (Gegenstand des Artikels 6 - Absatz 3), sowie für die
Rücknahme und für Versandtsysteme zur Behandlung und Aufbereitung der RAEE
(Gegenstand der Artikel 8 - Absatz 1 und 9 - Absatz 1, 11 - Absatz 1 und 12 - Absätze 1, 2
und
3) und unter Ausnahme der eventuell im Sinne von Artikel 12 - Absatz 6
abgeschlossenen Vereinbarungen, für jene letztgenannten Operationen, wird mit einer
Verwaltungsstrafe von Euro 30.000 bis Euro 100.000 belegt
Der Hersteller, der nach dem 13. August 2005, bei Markteinführung eines elektrischen
3.
oder elektronischen Gerätes nicht für die Festlegung einer finanziellen Garantie sorgt,
wie in den Artikeln 11 - Absatz 2, oder 12 - Absatz 4 vorgesehen, wird mit einer
Verwaltungsstrafe von Euro 200 bis Euro 1.000 belegt, für jedes auf den Markt gebrachte
Gerät
Der Hersteller, der in den Anleitungen keine Informationen im Sinne von Artikel 13 -
4.
Absatz 1, für den Gebrauch von AEE liefert, wird mit einer Verwaltungsstrafe von Euro 200
bis Euro 5.000 belegt
Der Hersteller, der innerhalb eines Jahres nach Markteinführung eines neuen AEE
5.
Produkts,
keine
Wiederverwertungsanlagen sowie Recyclinganlagen, im Sinne von Artikel 13 - Absatz 3,
zur Verfügung stellt, wird mit einer Verwaltungsstrafe von Euro 5.000 bis Euro 30.000
belegt
Der Hersteller, der nach dem 13. August 2005 AEE-Geräte auf den Markt bringt, die keine
6.
Angaben oder Symbole entsprechend Artikel 13, Abs. 4 und 5 enthalten, wird mit einer
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Wiederverwendungsstellen
und
Behandlungs-
und