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Anhang; Außer Betriebsetzung Und Entsorgung - Suzohapp Cinco Betriebshandbuch

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10. Anhang

10.1 Außer Betriebsetzung und Entsorgung
Am Ende der Lebensdauer des Produktes muss es außer Betrieb gesetzt und an eine
Entsorgungsstelle übergeben werden.
Entfernen Sie das Gerät aus seinem Installationssitz, entnehmen Sie die Münzen und
entfernen Sie das Speisekabel. Wenden Sie sich an Ihren Wiederverkäufer, für die
Rücknahme der ausgesonderten Maschine.
Das Gerät muss, wie im Gesetzesdekret 25/07/2005 Nr. 151 vorgeschrieben, entsorgt
werden.
Zu diesem Zweck empfiehlt es sich, die folgenden Hinweise
aufmerksam zu lesen.
Zum 31. Dezember 2006 wurden genaue Kriterien zur Entsorgung von elektrischen und
elektronischen Abfällen (RAEE) festgelegt, mit dem Ziel, die Umwelt zu schützen.
Diese Automaten fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzesdekretes 151/2005 Anhang
1B Artikel 2 Absatz 1. Es handelt sich um:
7.6
eine Münz-/Jetonmaschine
10.2
Ein automatischer Bargeldgeber oder ein Ausgabegerät von Produkten.
Zusammenfassend:
Dieses Gerät darf nicht als Hausmüll entsorgt werden, sondern ist Gegenstand der
getrennten Abfallsammlung.
Die Verkäufer nehmen das gebrauchte Gerät kostenfrei entgegen, um es an die
entsprechenden Sammelstellen weiterzuleiten, die für die korrekte Demontage und die
eventuelle Aufbereitung von wiederverwendbaren Materialien sorgen.
Es wurden Sammelstellen für Abfälle von elektrischen und elektronischen Geräten (RAEE)
eingerichtet. Der Benutzer kann dieses gebrauchte Gerät beim Kauf eines neuen
äquivalenten Gerätes, an seinen Fachhändler zurückgeben.
Dieses Gerät oder Teile davon könnten aufgrund einiger in den elektronischen
Komponenten vorhandenen Substanzen, potentiell schädliche Auswirkungen auf die
Umwelt und auf die Gesundheit haben, wenn sie zweckentfremdet verwendet oder nicht
entsprechend dem vorliegenden Verfahren entsorgt werden.
DE
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