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A 1 Benutzerhinweise; A 1.1 Bedeutung Der Piktogramme; A 1.2 Wichtige Hinweise; A 1.3 Voraussetzung Zum Technisch Ordnungsgemäßen Betrieb - KaVo PROPHYcenter 1058 P Gebrauchsanweisung

Inhaltsverzeichnis

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KaVo PROPHYcenter® 1058 P

A 1 Benutzerhinweise

A 1.1 Bedeutung der Piktogramme

Situation, die bei Mißachtung des Hin-
weises zu einer Gefährdung, Beschädi-
gung von Material oder zu Betriebsstörungen
führen kann.
Wichtige Informationen für Bediener
und Techniker.

A 1.2 Wichtige Hinweise

Das KaVo PROPHYcenter 1058 P ist
ein zahnärztliches Behandlungsgerät
nach ISO 74 94 mit einem zahnärztlichen
Patientenstuhl nach ISO 68 75.
Die Gebrauchsanweisung ist vor der
ersten Inbetriebnahme durch den
Benutzer/ Anwender zu lesen, um Fehl-
bedienung und sonstige Schädigungen zu
vermeiden.
Sofern weitere Sprachausführungen erforderlich
sind, bitten wir Sie diese bei Ihrer zuständigen
KaVo-Niederlassung anzufordern.
Vervielfältigung und Weitergabe der
Gebrauchs- und Montageanweisung /
Technikeranweisung bedürfen der vorherigen
Zustimmung der Firma KaVo.
Alle technischen Daten, Informationen sowie
Eigenschaften des in dieser Anweisung
beschriebenen Gerätes wurden nach bestem
Wissen zusammengestellt und entsprechen
dem Stand bei Drucklegung.
Änderungen des Produktes aufgrund tech-
nischer Neuentwicklungen sind möglich.
Ein Anspruch auf Nachrüstung bereits
bestehender Einheiten entsteht daraus nicht.
KaVo übernimmt keine Verantwortung für
Schäden, entstanden durch:
• äußere Einwirkungen (schlechte Qualität
der Medien oder mangelhafte Installation)
• Anwendung falscher Informationen,
• nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch
der Einheit,
• unsachgemäß ausgeführte Montage,
Inbetriebnahme und Reparaturen.
Befugt zur Reparatur und Wartung von
KaVo Produkten sind
• die Techniker der KaVo Niederlassungen
in aller Welt,
• die speziell von KaVo geschulten
Techniker der KaVo Vertragshändler,
• die speziell von KaVo geschulten selbst-
ständigen Techniker.
Bei Änderung der Einheit durch Dritte er-
löschen die Zulassungen.
A 1.3 Voraussetzung zum technisch
ordnungsgemäßen Betrieb
Für die Sicherheit, Zuverlässigkeit und
Leistung des Gerätes wird Verantwortung
übernommen, sofern
• Montage, Erweiterungen, Neueinstelllungen,
Änderungen oder Reparaturen durch von
KaVo geschulte Personen ausgeführt werden
und die Montage mittels Übergabeprotokoll
an KaVo gemeldet wurde.
• die elektrische Installation des betreffenden
Raumes den Anforderungen und Fest-
legungen nach VDE 0100-710 entspricht.
• und das Gerät in Übereinstimmung mit der
Gebrauchsanweisung betrieben wird.
Zum Betrieb bzw. zur Reparatur wird
empfohlen nur KaVo Original Ersatz-
teile zu verwenden, da diese in umfangreichen
Versuchen auf ihre Sicherheit, Funktion und
spezifische Tauglichkeit geprüft wurden.
Gesetzliche Bestimmungen
Es sind die für Medizinprodukte zutreffenden
übergreifenden Richtlinien und/oder nationale
Gesetze, nationale Verordnungen und die
Regeln der Technik zur Inbetriebnahme und
während des Betriebes auf das KaVo-Produkt
entsprechend der vorgeschriebenen Zweck-
bestimmung anzuwenden und zu erfüllen.
INTRA LUX Motor K 200/INTRA LUX
Motor KL 701
Die Betriebsart 2 min. Betriebszeit/ 5 min.
Pausenzeit stellt die mögliche Grenzbelastung
des Motors dar (Volllast bei maximaler
Drehzahl).
In der Praxis sind sekundenlange Impuls-
belastungen bzw. sekunden- bis minuten-
lange Pausenzeiten realistisch, wobei der
maximal mögliche Motorstrom normaler-
weise nicht erreicht wird. Dies entspricht
der üblichen zahnärztlichen Arbeitsweise.
Röntgengerät In eXam
Der KaVo Primus 1058 P kann zum
Betrieb des Röntgengerätes In eXam nach-
gerüstet werden.
Der Montageanleitung des Bausatzes
In eXam ist unbedingt Folge zu lei-
sten.
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A 1.4 Sicherheitstechnische
Kontrollen
Das KaVo PROPHYcenter 1058 P ist
nicht für den Betrieb in explosionsgefähr-
deten Bereichen zugelassen.
Der Anwender hat sich vor jeder An-
wendung des Gerätes von der Funktions-
sicherheit und dem ordnungsgemäßen Zu-
stand des Gerätes zu überzeugen.
Mit beschädigten Funktionsteilen darf
nicht weitergearbeitet werden.
Instrumentenschläuche dürfen nicht
beklebt werden.
Instrumentenschläuche sind regelmäßig
einer Sichtkontrolle zu unterziehen und
müssen bei Beschädigung unverzüglich
ausgetauscht werden.
Reparaturen an Instrumentenschläuchen
dürfen nur von den in Kapitel A 1.2 aufge-
führten Personen durchgeführt werden.
Die Insufflation von Sprayluft bzw.
Blasluft in offene Wunden im OP-Bereich
hat zu unterbleiben, da sonst die Gefahr der
Luftembolie bzw. Hautemphysembildung
besteht.
Aufgrund der Stagnation sind bei der
Erstinbetriebnahme oder nach Standzeiten
(Wochenende, Feiertag, Urlaub usw.)
wasser- bzw. luftführende Leitungen in Be-
handlungsgeräten durchzuspülen bzw.
durchzublasen. Jedes Handstück/Motor
(ohne aufgestecktes Instrument) aus der
Ablage entnehmen und abwechselnd mit
Wasser und Luft betreiben.
Mundglasfüller mehrmals betätigen.
Nach Behandlungsende rotierende In-
strumente aus Turbinen, Hand-, Winkel-
stücken und Behandlungsköpfen entfernen.
Zahnsteinentfernungsgerät nie ohne
Steckschlüssel ablegen – Verletzungs- und
Infektionsgefahr.
Vor dem Verlassen der Praxis Haupt-
schalter ausschalten.
Bei Neuaufbauten, nach Wartungsarbeiten,
Eingriffen und Reparaturen am Produkt
muß vor Wiederinbetriebnahme eine Instand-
setzung des Gerätes nach VDE 0751-1
(nach dem Stand der Technik) erfolgen.

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