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Ausnahmen; Recht Und Gerichtsstand - Coltene HYDRIM M2 G4 Bedienerhandbuch

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der SciCan-Ausrüstung und für den Erhalt von Updates eröffnet, erhält und besitzt
SciCan Vertrauliche Informationen sowie persönliche Informationen zum Kunden. Die
von SciCan erhaltenen Kundeninformationen enthalten keine Informationen über die
Topologie des lokalen Netzwerkes ("LAN") oder andere mit dem LAN verbundene
Geräte. Die von SciCan erhaltenen persönlichen Informationen umfassen Namen der
Personen, an die E-Mails von SciCan hinsichtlich der Funktion der SciCan-Ausrüstung
und der Updates gesendet werden können. Jede Seite bestätigt der anderen, dass
sie aufgrund ihrer Beziehung für Lizenz und Update-Service Zugang zu Vertraulichen
Informationen der anderen Seite haben kann. Beide Seiten vereinbaren sowohl während
der Laufzeit dieser Vereinbarung als auch nach deren Beendigung die Vertraulichen
Informationen des anderen vertraulich zu behandeln. Das SciCan Software-Produkt soll
dauerhaft als vertraulich behandelt werden. Beide Seiten vereinbaren, die Vertraulichen
Informationen des anderen in keiner Form Dritten zugänglich zu machen (außer ihren
Mitarbeitern oder Beratern, die einer Geheimhaltungspflicht unterliegen) oder die
Vertraulichen Informationen des jeweilig anderen für irgendwelche Zwecke außer den
in dieser Vereinbarung genannten Zwecken zu verwenden. Jede Seite unternimmt
wirtschaftlich angemessene Schritte, um zu gewährleisten, dass Vertrauliche
Informationen durch seine Mitarbeiter oder Berater in Verletzung der Bestimmungen
dieses Artikel 9 nicht veröffentlicht oder weitergegeben werden. Die Parteien
vereinbaren, dass die Bestimmungen dieser Vereinbarung als vertraulich anzusehen
sind.

9.2 Ausnahmen

Ungeachtet aller in dieser Vereinbarung enthaltenen Bestimmungen muss keine Partei
die Vertraulichkeit wahren für folgende Informationen:
(a)
Informationen, die zum Zeitpunkt der Bekanntgabe an die empfangende Seite
öffentlich sind;
(b)
Informationen, die nach Bekanntgabe öffentlich werden, außer durch einen Bruch
dieser Vereinbarung;
(c)
Informationen, die zum Zeitpunkt der Bekanntgabe im Besitz der empfangenden
Seite waren und die nicht direkt oder indirekt von der bekanntgebenden Seite erlangt
wurden;
(d)
Informationen, für die die empfangende Seite nachweisen kann, dass sie
unabhängig von der Bekanntgabe durch die bekanntgebende Seite durch eigene
Forschung und Entwicklung erhalten wurden;
(e)
Informationen, welche die empfangende Seite von Dritten erhält, sofern diese
Informationen von dem Dritten nicht unter Maßgabe der Vertraulichkeit von der
bekanntgebenden Seite erhalten wurden; oder
(f)
Informationen, die im Einklang mit geltendem Recht oder auf Gerichtsbeschluss
entstanden sind, sofern die andere Seite angemessen über ein solches Gesetz oder
einen Gerichtsbeschluss informiert worden ist und eine Möglichkeit hatte, dieses zu
verhindern zu versuchen.
ARTICLE 10 - ALLGEMEINES

10.1 Recht und Gerichtsstand

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der Provinz Ontario und den geltenden
Bundesgesetzen Kanadas. In keinem Fall unterliegt diese Vereinbarung dem
Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf.
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