10.9 Nichtanwendung
Sofern eine Partei ein hiernach bestehendes Recht nicht ausübt, gilt dies nicht als
Verzicht dieser Partei auf die Ausübung eines solchen Rechtes oder irgendeines
anderen Rechtes in der Zukunft.
10.10 Änderung
Dieser Vereinbarung kann nur durch ein schriftliches Dokument geändert werden, das
von entsprechend befugten Vertretern beider Parteien ausgefertigt ist.
10.11 Ausschließlichkeitsvereinbarung
Dieser Vereinbarung ersetzt alle vorherigen mündlichen Absprachen, schriftlichen
Mitteilungen und Darstellungen und tritt an deren Stelle.
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