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Scican Software-Produktlizenz; Definitionen; Lizenzgewährung - Coltene HYDRIM M2 G4 Bedienerhandbuch

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13. Scican Software-Produktlizenz

Diese Vereinbarung zum SciCan Software-Produkt gilt ab dem Lieferdatum ("Datum
des Inkrafttretens") an den Kunden der Ausrüstung, die das SciCan Software-Produkt
enthält (die "SciCan-Ausrüstung") zwischen SciCan Ltd., 1440 Don Mills Road, 2nd
Floor, Toronto, Kanada, M3B 3P9 ("SciCan") und dem Käufer oder Leasingnehmer der
SciCan-Ausrüstung sowie allen seinen Endanwendern (gemeinschaftlich "Kunde").
"SciCan Software-Produkt" umfasst sämtliche in der SciCan-Ausrüstung enthaltene
proprietäre Software von SciCan.
Diese SciCan Software-Produktlizenz bildet die gesamte Vereinbarung ("Vereinbarung")
zwischen SciCan und dem Kunden hinsichtlich der kundenseitigen Nutzung des SciCan
Software-Produkts. Kein Kaufauftrag, der eine Änderung oder Ergänzung dieser
Vereinbarung behauptet, soll die Bedingungen dieser Vereinbarung ergänzen oder
ändern, selbst wenn er von SciCan unterschrieben oder paraphiert ist.
ARTICLE 1 - INTERPRETATION

1.1 Definitionen

(a)
"Tochtergesellschaft" bedeutet jede verbundene juristische Person, die den
Kunden kontrolliert, unter seiner Kontrolle ist oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dem
Kunden ist.
(b)
"Vertrauliche Informationen" bedeutet alle nicht-öffentlichen, kommerziellen und
sensiblen Informationen beider Parteien und im Fall von SciCan das SciCan Software-
Produkt, Updates, die Dokumentation sowie alle Informationen von SciCan, die zum
Zeitpunkt der Bekanntgabe als vertraulich oder firmeneigen gekennzeichnet sind.
(c)
"Kontrolle" bedeutet die direkte oder indirekte Beherrschung, die das Management
und die Arbeitsrichtlinien einer juristischen Person bestimmt oder bestimmen kann infolge
der Stimmrechtsmehrheit (mindestens einundfünfzig Prozent (51%) der stimmberechtigten
oder Anteilspapiere), Vertrag, Stimmbindungsvertrag oder sonstig.
(d)
"Dokumentation" bedeutet die Bedienhandbücher zum Einsatz des SciCan
Software-Produkts und der SciCan-Ausrüstung, die zusammen mit der SciCan-
Ausrüstung geliefert werden.
(e)
"SciCan Lizenzgeber" bedeutet Dritte, die hinsichtlich ihrer Software SciCan das
Recht zum Vertrieb gewährt haben.
(f)
"Updates" bedeutet Veränderungen durch SciCan am SciCan Software-Produkt,
die SciCan allgemein seinen Kunden ohne Zusatzkosten zur Verfügung stellt, die derzeit
Abonnenten eines Support-Services sind und die derzeit gegebenenfalls Gebühren für
den Support-Service bezahlen, sofern diese anfallen. Updates werden für die Zwecke
dieser Vereinbarung Teil des SciCan Software-Produkts.
ARTICLE 2 - LIZENZ
2.1 Lizenzgewährung
Gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt SciCan dem Kunden eine
unbefristete, vollständige, nicht exklusive und nicht übertragbare Lizenz für die Nutzung
des SciCan Software-Produkts alleinig am Standort des Kunden und nur in Verbindung
mit dem Betrieb der SciCan-Ausrüstung für die internen Geschäftszwecke des Kunden.
ARTICLE 3 - LIZENZBESCHRÄNKUNGEN
3.1 Beschränkungen
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