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Einbaurichtlinien; Verbrennungsluftansaugung - Nordluft Nl-A Bedienungsanleitung

Heizregister
Inhaltsverzeichnis

2.3 Einbaurichtlinien

Beim Einbau der Heizregister müssen die nachstehenden
Punkte zwingend beachtet werden:
Die Anordnung der Leitbleche muss den von nordluft angegebenen Positionen entsprechen. Dabei ist
sicherzustellen, dass die gesamte Prozessluft das Heizregister umströmt. Leitbleche, insbesondere hinter
der Brennkammerrückwand, sind erhöhten Temperaturen ausgesetzt, so dass in der Prozesstechnik
mindestens feueraluminierte Bleche oder höherwertig für Leitbleche in diesem Bereich eingesetzt
werden sollten.
Temperaturwächter, Ventilatorthermostat, Sicherheitsthermostate und evtl. zusätzliche Thermostate
sind an den von nordluft vorgegebenen Positionen einzubauen.
Nach Abschalten der Brenner muss für einen ausreichend langen Ventilatornachlauf gesorgt werden, um
Wärmeschäden zu vermeiden.
Es muss sichergestellt sein, dass der Brenner bei Ausfall oder Störung des Ventilators selbstständig
abschaltet und die Sicherheitseinrichtung verriegelt.
Eine freie Längenausdehnung des Heizregisters muss jederzeit gewährleistet sein. Das Heizregister darf,
z. B. an Füßen, nicht fixiert werden.
Die Geräte müssen standsicher auf geeignetem, nicht brennbarem Untergrund aufgestellt werden. Die Geräte
müssen so aufgestellt und betrieben werden, dass die Beschäftigten durch Abgase und Strahlungswärme
nicht gefährdet werden und keine Brände entstehen können. Brennbare Anlagenteile wie z. B. Filter müssen
einen ausreichenden Sicherheitsabstand zum Heizregister haben. Die Geräte müssen so aufgestellt werden,
dass von ihnen keine Gefahren oder unzumutbare Belästigungen, z. B. Erschütterungen, Schwingungen oder
Geräusche ausgehen.
Die Geräte müssen so aufgestellt und montiert werden, dass sie für Reparatur- und Wartungsarbeiten leicht
zugänglich sind. Bedienungselemente, deren unsachgemäße Betätigung zu gefährlichen Betriebszuständen
führen kann, sind soweit sie allgemein zugänglich sind, vor unbefugter Betätigung zu schützen.
Geräte in anderen Räumen als Heizräumen müssen so aufgestellt werden, dass eine ständige Beobachtung
möglich ist. Die Geräte dürfen nicht in feuer- und explosionsgefährdeten Räumen und Bereichen aufgestellt
und betrieben werden. Die Geräte dürfen in Räumen nur dann aufgestellt und betrieben werden, wenn den
Geräten eine für die Verbrennung ausreichende Luftmenge zugeführt wird und die Abgase über Abgaszüge
ins Freie geleitet werden.
Eine für die Verbrennung ausreichende natürliche Luftzufuhr ist gegeben, wenn z. B. der Rauminhalt in m³
mindestens der 10-fachen Nennwärmebelastung in kW aller im Raum in Betrieb befindlichen Heizgeräte
entspricht und durch Fenster und Türen ein natürlicher Luftwechsel sichergestellt ist.
Eine gute natürliche Be- und Entlüftung ist gegeben, wenn z. B.:
1. der Rauminhalt in m³ mindestens der 30-fachen Nennwärmeleistung aller im Raum in Betrieb befindlichen
Geräte entspricht und durch Fenster und Türen ein natürlicher Luftwechsel sichergestellt ist, oder:
2. nicht verschließbare Öffnungen für Zu- und Abluft in der Nähe von Decke und Boden vorhanden sind,
deren Größe in m² mindestens der 0,003-fachen Nennwärmebelastung in kW aller im Raum in Betrieb
befindlichen Heizgeräte entspricht.

2.4 Verbrennungsluftansaugung

Die Verbrennungsluft sollte frei von jeglichen Schadstoffen sein. Treten produktionsbedingte Schadstoffe auf
(z. B. Chloride, CKW, FCKW, etc.), die zum Aufstellort des Heizregisters gelangen können, so ist die Verbrennungsluft
für den Brenner aus dem Freien anzusaugen und eine Brennerverkleidung (Gerätezubehör) zu verwenden.
Ausreichende Zufuhr der Verbrennungsluft ist sichergestellt beim Ansaugen aus dem...:
...Aufstellungsraum, wenn dieser den bauaufsichtlichen Anforderungen an das Verhältnis von Rauminhalt
zu Gesamt-Nennwärmeleistung genügt (4 m³/kW);
6
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www.nordluft.com
Bedienungsanleitung Heizregister NL-A
/
Stand 11/2019

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