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Wartung; Wartungsintervalle; Wartungsanleitung - Nordluft Nl-A Bedienungsanleitung

Heizregister
Inhaltsverzeichnis

6. Wartung

6.1 Wartungsintervalle

Die Geräte sind zur Inbetriebnahme durch einen Sachkundigen auf ihren arbeitssicheren Zustand prüfen
zu lassen. Der Betreiber hat die Anlage aus Gründen der Betriebsbereitschaft, Funktionssicherheit,
Wirtschaftlichkeit und Einhaltung der Emissionsgrenzen mindestens einmal im Jahr durch einen
Beauftragten des Herstellers oder einen anderen Fachkundigen überprüfen zu lassen. Für die Messung der
Verbrennungswerte ist nach den Rechtsvorschriften der BImSchV zu verfahren. Bei aufgefundenen Mängeln
ist der Betreiber darauf hinzuweisen, dass er eine umgehende Instandsetzung bzw. einen Austausch von
Bauteilen vornehmen lässt.
Hierfür gilt:
Instandsetzungsarbeiten an Begrenzungseinrichtungen, Selbststellgliedern und Flammenüberwachungs-
einrichtungen sowie an anderen Sicherheitseinrichtungen dürfen nur von dem jeweiligen Hersteller oder
dessen Beauftragten an der Einzeleinrichtung durchgeführt werden.
Dagegen darf der mit der Wartung beauftragte Fachkundige komplette Bauteile bzw. Baugruppen des
gleichen Typs austauschen. Die Geräte werden ausschließlich industriell und gewerblich verwendet.
Sie sind nicht bestimmt für die Beheizung von Wohnräumen oder dergleichen.
Tätigkeit
Sichtprüfung des Gehäuses auf Verschmutzung und Beschädigung
Funktionsprüfung Thermostate
Sichtprüfung des Heizregisters auf Dichtheit und Beschädigungen
Händische Prüfung der Muttern des Reinigungsdeckels
Sichtprüfung des Heizregisters innen auf Beschädigungen und
Verschmutzung mit Reinigung nach Bedarf
Funktionsprüfung der Kondensatleitung
Ersetzen der Dichtungen der Reinigungsdeckel
Brennerwartung und Abgasmessung

6.2 Wartungsanleitung

Die Einregulierungs-/ Messprotokolle (Brennerprotokoll, Lufttechnisches Protokoll und Abgasmessungs-
protokoll) der Erstinbetriebnahme sind uns zeitnah nach der Durchführung (2 Wochen) zur Kontrolle
vorzulegen ist zu erstellen. Ebenfalls ist es dem Betreiber zur Aufbewahrung auszuhändigen (siehe Seite 18).
Hierbei muss das Gerät einschließlich Wärmetauscher, Brennkammer und Gebläsebrenner von anhaftendem
Staub und Schmutz gesäubert werden. Verbrennungsrückstände in der Brennkammer und im Wärmetauscher
sind zu entfernen.
Verschleißteile wie z. B. Wirbulatoren, Dichtungen, Ölfiltereinsatz, Öldüsen etc. sowie evtl. vorhandene
Luftfilter sind zu überprüfen und gegebenenfalls auszutauschen. Alle Schrauben sind auf festen Sitz zu
überprüfen. Sämtliche Schraubverbindungen und Dichtungen sind in regelmäßigen Abständen in Abhängigkeit
der Betriebsweise und Betriebsstundenzahl zu warten. Der Betreiber der Anlage ist dafür verantwortlich,
dass gegebenenfalls bei erhöhtem Anlagenbetrieb eine häufigere Wartung durchgeführt wird.
Einstell- und Wartungsarbeiten am Gerät sowie am Ölgebläse- oder Gasgebläsebrenner dürfen nur durch
autorisiertes Fachpersonal ausgeführt werden!
Es wird empfohlen, über die regelmäßig anfallenden Wartungs- und Reinigungsarbeiten einen
Wartungsvertrag abzuschließen.
Die Begrenzung der Abgasverluste ist gemäß §11 Absatz 1 der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen -
1. BImSchV einzuhalten.
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www.nordluft.com
Mind. Wartungsintervall
6 Monate
6 Monate
6 Monate
6 Monate
12 Monate
12 Monate
12 Monate
12 Monate
Bedienungsanleitung Heizregister NL-A
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Stand 11/2019

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