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Elektroinstallation; Brennermontage - Nordluft Nl-A Bedienungsanleitung

Heizregister
Inhaltsverzeichnis
Die Errichtung von Schornsteinen ist in jedem Falle genehmigungspflichtig und mit dem zuständigen Bezirks-
Schornsteinfegermeister vorher abzustimmen.
Für die Planung und Errichtung von Schornsteinen sind von besonderer Bedeutung:
Die jeweilige Feuerungsanlagenverordnung (FeuVO)
Die jeweilige Landesbauordnung
DIN 18160 Teil 1
DIN EN 13384 Teil 1 und 2, Schornsteinabmessungen
DIN EN 771, Massivschornsteine
Technische Regeln für Gasinstallation DVGW TRGI (Arbeitsblatt G600)
Die Schornsteinabmessungen müssen der Geräteleistung und Abgastemperatur angepasst sein. Die
Schornsteine können gemauert oder aus Metall (einwandig oder doppelwandig) sein. Der Geräteanschluss
muss dicht ausgeführt und gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert werden (Niet oder Schraube). Es ist
vorzugsweise eine möglichst kurze horizontale Abgasführung vorzusehen (Steigung 2% gleich 2 cm pro m).
Eine Messöffnung ist in der Nähe des Abgasstutzens vorzusehen.
Die doppelwandigen Edelstahl Schornsteinsysteme sind vom Institut für Bautechnik allgemein bauaufsichtlich
nach DIN 18160 Teil 1 zugelassen.
Stahlblechschornsteine für verminderte Anforderungen müssen auf dem Wege der Ausnahmegenehmigung
(Bauantrag) genehmigt werden. Hierbei ist keine Baumusterprüfung erforderlich, sondern Rücksprache mit
dem zuständigem Bezirks-Schornsteinfegermeister zu nehmen.
Die Schornsteininstallation / -montage muss fachgerecht nach den jeweils geltenden Vorschriften ausgeführt
werden.
Achtung:
Der Abgasanschluss darf nur an vorher genehmigte Schornsteine erfolgen. Der Kaminzug muss zwischen
0 mbar maximal 0,2 mbar (bzw. 20 Pa, 0,2 hPa) liegen, da es ansonsten zu Beschädigungen am Heizregister
kommen kann. Extreme Wetterbedingungen, Dachformen (Schettdach), Standorte etc. sind zu beachten.
Im Zweifelsfall ist ein Zugbegrenzer einzusetzen.

4.2 Elektroinstallation

Der elektrische Geräteanschluss ist durch autorisiertes Fachpersonal nach DIN EN 60335 1, DIN EN 50156-1
und VDE 0116 auszuführen.

4.3 Brennermontage

Der werkseitig gelieferte Brenner wird an der Gerätevorderseite mit 4 Flanschschrauben montiert. Die
mitgelieferte Bedienungsanleitung für den Brenner ist auf jeden Fall zu beachten!
Bei Brennen anderer Fabrikate erfolgt die Montage gemäß den Anweisungen des jeweiligen Herstellers.
Die Brennkammer darf nicht über- oder unterbelastet werden. (Ausschließlicher Betrieb im von nordluft
bestätigten Leistungsbereich.) Es muss sichergestellt werden, dass die Flamme die Brennkammerrückwand
nicht erreicht.
Das Heizregister darf nur mit Ölgebläsebrennern nach DIN EN 267 oder Gasgebläsebrennern nach DIN
EN 676 mit Erdgas oder Flüssiggas betrieben werden. Der Brenner muss gemäß DIN EN 1020 mit einem
Feuerungsautomaten ausgerüstet sein, der für Warmlufterzeuger zugelassen ist. Der dem werksseitig
gelieferten Gasbrenner lose beigefügte Armaturenblock muss an der Baustelle montiert werden. Die
Montage, der Gasanschluss, die Einregulierung und Inbetriebnahme dürfen nur von einem zugelassenen
Fachinstallateur ausgeführt werden. Der Brennstoffdurchsatz muss der Wärmeleistung gemäß Bestellung
entsprechen.
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www.nordluft.com
Bedienungsanleitung Heizregister NL-A
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Stand 11/2019

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