Gasanschluss
Entsprechend der Geräteleistung müssen während des Gerätebetriebes die erforderliche Gasmenge und der
Gasdruck ständig zur Verfügung stehen.
Die Installation des Gasanschlusses ist durch autorisiertes Fachpersonal unter Beachtung des DVGW-TRGI
Arbeitsblattes G600 für gasbefeuerte Warmlufterzeuger, sowie der TRF für Flüssiggas auszuführen.
Gasdruckregelgeräte und Absperrhähne sind grundsätzlich bauseits beizustellen.
Der Leitungsquerschnitt ist nach dem Geräteanschlusswert, dem gesamten Leitungswiderstand sowie der
Höhe des Gasvordruckes auszulegen.
Vor der Erstinbetriebnahme ist die Gasversorgungsleitung gründlich zu reinigen, zu entlüften und auf
Dichtheit zu überprüfen.
4.4 Erstinbetriebnahme
Die Erstinbetriebnahme des Gerätes und des Gebläsebrenners haben durch den Ersteller oder einen anderen
von diesem benannten autorisierten Sachkundigen zu erfolgen.
Dabei sind alle Regel-, Steuer- und Sicherheitseinrichtungen auf ihre Funktion und ihre richtige Einstellung
zu prüfen.
•
alle Schrauben, Muttern der Ventilator- und Brennerbefestigung auf festen Sitz prüfen.
•
Spannung der Antriebsriemen überprüfen.
•
Ausblasgitter ggf. öffnen und gemäß Anforderungen einstellen.
•
Einstellungen am Dreifach Kombinationsregler prüfen
•
bauseitigen Hauptschalter / Sicherung einschalten.
•
Ventilatordrehrichtung überprüfen
•
Raumthermostaten höher als die vorhandene Raumtemperatur einstellen.
•
Brennstoffversorgung öffnen.
Achtung: Nach den ersten ca. 50 Betriebsstunden im Heizbetrieb sind die Schrauben des Reinigungsdeckels
am Heizregister sowie die Schrauben des Verbindungsflansches zwischen Brennkammer und Wärmetauscher
zu kontrollieren und gegebenenfalls mit 10 Nm nachzuziehen. Hierzu ist der Gehäuse-Reinigungsdeckel
oberhalb vom Brenner zu öffnen. Diese Kontrolle hat ebenfalls bei der regelmäßigen Wartung zu erfolgen.
Der Heizöl- bzw. Gasdurchsatz ist gemäß Wärmebelastung des Gerätes (siehe Gerätetypenschild)
einzustellen. Der Brenner ist gemäß Herstellerangaben auf optimale Werte, mindestens jedoch auf die des
BundesImmissionsschutzgesetzes (BImSchV) einzustellen.
Der Schornsteinzug ist im kalten und warmen Zustand zu messen. Der Kaminzug muss zwischen 0 mbar
maximal 0,2 mbar (bzw. 20 Pa, 0,2 hPa) liegen, da es ansonsten zu Beschädigungen am Heizregister kommen
kann. Im Zweifelsfall ist ein Zugbegrenzer einzusetzen.
Um die Gefahr der Taupunktunterschreitung und der daraus entstehenden Korrosion im Wärmetauscher
zu verhindern, darf die Abgastemperatur von 160 °C bei Standard-Heizregistern (Normalstahl) nicht
unterschritten werden. 2-stufige Brenner dürfen zur Vermeidung von Kondensatbildung nur während des
Startvorganges im Teillastbereich betrieben werden. Insofern das Heizregister komplett aus Edelstahl
hergestellt wurde (siehe Auftragsunterlagen bzw. technisches Geräteblatt) ist eine kondensierende
Betriebsweise problemlos möglich (die Hinweise „kondensierende Betriebsweise" sind zu beachten).
Bei
der
ersten
Inbetriebnahme
Gasversorgungsunternehmen nur durch ein Vertrags-Installationsunternehmen bzw. bei Flüssiggas durch
ein Flüssiggas-Versorgungsunternehmen durchzuführen.
Ein Messprotokoll (Brenner- und lufttechnisches Protokoll) ist zu erstellen und dem Betreiber zur
Aufbewahrung auszuhändigen.
Der Betreiber ist mit der Anlage vertraut zu machen.
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von
gasbefeuerten
Geräten
ist
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Bedienungsanleitung Heizregister NL-A
durch
das
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Stand 11/2019