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Transport; Zusammenklappen Für Den Transport; Transport Im Flugzeug; Fahrten Mit Öffentlichen Verkehrsmitteln - Netti III FAMILY Bedienungsanleitung

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8. TRANSPORT

Der Netti III XHD ist nicht als Sitz in einem
Fahrzeug zugelassen.
Ein Netti III XHD mit Sitzbreite 500
mm oder mehr überschreitet die in
PRM-TSI genannte maximale Breite von
700 mm, was sich auf die Möglichkeit eines
Bahntransports auswirken kann.
Netti III XHD mit Sitzbreite 500 mm
oder mehr überschreitet eine maximale
Breite von 700 mm, was Probleme beim
Durchqueren von Türen und anderen
Öffnungen bereiten kann.
8.1 ZUSAMMENKLAPPEN FÜR
DEN TRANSPORT
Wenn der Rollstuhl nicht von einer Person
besetzt ist, klappen Sie ihn wie unten
beschrieben zusammen. Transportieren
Sie den Rollstuhl im Kofferraum oder auf
der Rückbank. Beim Transport auf dem
Rücksitz alle Teile und den Rahmen mit
Sicherheitsgurten fixieren.
• Kopfstütze abnehmen (Abschnitt 6.15)
• Anti-Kippstütze nach oben neigen
(Abschnitt 6.10)
• Schiebegriffe einschwenken
(Abschnitt 6.16)
• Armlehne abnehmen (Abschnitt 6.11)
• Fußstütze abnehmen (Abschnitt 6.14)
• Rückenpolster abnehmen (Abschnitt 6.12)
• Rückenlehne entriegeln und
zusammenklappen (Abschnitt 6.7)
• Antriebsräder abnehmen (Abschnitt 6.2)
• Lenkräder abnehmen (Abschnitt 6.4)
Modell: Netti III XHD
Sprache: Deutsch Version: 2019-02

8.2 TRANSPORT IM FLUGZEUG

Für den Transport des Netti III XHD Rollstuhls im
Flugzeug gibt es keine Beschränkungen. Netti
III XHD Rollstühle sind mit vier Gasdruckfedern
ausgestattet. Diese sind jedoch nicht als
gefährliche Güter eingestuft. Im Gegensatz
zur allgemeinen Gefahrgutanweisung UN3164
unterliegen laut Vorschriften der IATA-DGR
(Sonderbestimmung A114) Güter, die Gas
enthalten und die Funktion von Stoßdämpfern
erfüllen (einschließlich Energie absorbierende
Vorrichtungen oder pneumatische
Federungen) NICHT den oben genannten
Transportanweisungen und sind daher von den
folgenden Anforderungen ausgenommen:
a) Jeder Artikel besitzt ein Gasvolumen, das
1,6 l nicht überschreitet, und sein Ladedruck
überschreitet 250 bar nicht, wobei das Produkt
aus Fassungsvermögen in Litern und Druck in
bar den Wert 80 nicht überschreitet.
b) Jeder Artikel weist einen Berstdruck von
mindestens dem Vierfachen des Ladedrucks bei
+20 °C auf bei Produkten mit nicht mehr als 0,5 l
Gasfassungsvermögen.
c) Jeder Artikel besteht aus einem Material, das
sich nicht in Fragmente zerlegt.
d) Jeder Artikel wurde nach Qualitätsstandards
gefertigt, die von der zuständigen Behörde des
Landes genehmigt worden sind.
e) Es ist belegt und gezeigt, dass der Artikel
seinen Druck mittels einer durch Feuer
abbaubaren Dichtung oder einer anderen
Druckablassvorrichtung so abbaut, dass der
Artikel sich nicht in Fragmente zerlegt oder
hochschießt.
8.3 FAHRTEN MIT ÖFFENTLICHEN
VERKEHRSMITTELN
Der Rollstuhl sollte in einem gesonderten
Bereich für Rollstühle abgestellt werden.
Der Rollstuhl sollte mit der Rückseite in
Fahrtrichtung ausgerichtet sein. Die Rückseite
der Rückenlehne muss an einem festen Objekt
anliegen, z. B. den Lehnen einer Sitzreihe oder
einem Raumteiler. Achten Sie darauf, dass der
Benutzer leicht Handläufe oder Haltegriffe
erreichen kann.
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