14.2.3 Elektrische Prüfung der elektrischen Leitungen und Erdungsverbindungen
WARNUNG
Gefahr durch Stromschlag.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle Arbeiten an elektrischen Bauteilen nur von einer
Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft ausgeführt werden.
Die Anlage unterliegt der regelmäßigen elektrischen Prüfung und Wartung durch den Betreiber der
Anlage, und sind für jedes Land durch nationale Normen festgelegt.
Das hier empfohlene Wartungsintervall entspricht der in Deutschland zuständigen „ DGUV Vorschrift 3
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (vormals bekannt als BGV-A3).
Die Prüfung und Wartung darf nur durch eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene
Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte erfolgen. Der Prüfumfang und die
Vorgehensweisen sind der nationalen Norm zu entnehmen. Bei der Wartung sind alle Kontakte im
Schaltschrank nachzuziehen und auf Festigkeit zu prüfen.
BA_Caremaster-1-und-2_IFA_170831 _DE
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31.08.2017