Montage
DE
Schneidezahn
Prämolar
Molar
Bissflügel
Röntgengerät entsprechend der Standardwerte gerätespezifisch überprüfen und anpassen.
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8.3
Prüfungen bei Inbetriebnahme
Die notwendigen Prüfungen (z. B. Abnahmeprüfung) sind durch das vor Ort geltende Landesrecht gere-
gelt.
Informieren, welche Prüfungen vorzunehmen sind.
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Prüfungen gemäß Landesrecht durchführen.
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Abnahmeprüfung
Für die Abnahmeprüfung bei Speicherfolie und Sensor als Empfänger, wird der Prüfkörper Intra /
Extra Digital und gegebenenfalls der passende Prüfkörperhalter benötigt.
Vor Inbetriebnahme Abnahmeprüfung des Röntgensystems gemäß entsprechendem Landesrecht
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durchführen.
Die Konstanzprüfungen, die in regelmäßigen Abständen vom Praxispersonal durchgeführt werden,
beziehen sich auf das Prüfungsergebnis der Abnahmeprüfung.
Elektrische Sicherheitsprüfung
Elektrische Sicherheitsprüfung nach Landesrecht durchführen (z. B. gemäß IEC 62353).
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Ergebnisse dokumentieren.
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Einweisung und Übergabe des Gerätes durchführen und dokumentieren.
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Eine Mustervorlage für ein Übergabeprotokoll befindet sich im Anhang.
28
ohne Strahlenfeldbe-
grenzung
70 kV
2
mGycm
0,08 s
7,3
0,11 s
10,0
0,14 s
12,8
0,14 s
12,8
DC-Strahler, 6 mA
Tubuslänge 30 cm
Strahlenfeldbegren-
zung 2x3
70 kV
2
mGycm
0,08 s
1,5
0,11 s
2,1
0,14 s
2,7
0,14 s
2,7
2142100002L01 1908V007
Strahlenfeldbegren-
zung 3x4
70 kV
2
mGycm
0,08 s
3,1
0,11 s
4,2
0,14 s
5,4
0,14 s
5,4