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T-Home Speedport W 303V Bedienungsanleitung Seite 159

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1.) Liefern Sie das Programm zusammen mit dem vollständigen zugehörigen
maschinenlesbaren Quelltext auf einem für den Datenaustausch üblichen
Medium aus, wobei die Verteilung unter den Bedingungen der Paragraphen 1
und 2 erfolgen muß. Oder:
2.) Liefern Sie das Programm zusammen mit einem mindestens drei Jahre lang
gültigen schriftlichen Angebot aus, jedem Dritten eine vollständige
maschinenlesbare Kopie des Quelltextes zur Verfügung zu stellen – zu nicht
höheren Kosten als denen, die durch den physikalischen Kopiervorgang
anfallen –, wobei der Quelltext unter den Bedingungen der Paragraphen 1 und
2 auf einem für den Datenaustausch üblichen Medium weitergegeben wird.
Oder:
3.) Liefern Sie das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot der
Zurverfügungstellung des Quelltextes aus, das Sie selbst erhalten haben. (Diese
Alternative ist nur für nicht-kommerzielle Verbreitung zulässig und nur, wenn Sie
das Programm als Objectcode oder in ausführbarer Form mit einem
entsprechenden Angebot gemäß Absatz b erhalten haben.)
Unter dem Quelltext eines Werkes wird diejenige Form des Werkes verstanden, die
für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird. Für ein ausführbares Programm
bedeutet „der komplette Quelltext": Der Quelltext aller im Programm enthaltenen
Module einschließlich aller zugehörigen Modulschnittstellen-Definitionsdateien
sowie der zur Compilation und Installation verwendeten Skripte. Als besondere Aus-
nahme jedoch braucht der verteilte Quelltext nichts von dem zu enthalten, was übli-
cherweise (entweder als Quelltext oder in binärer Form) zusammen mit den
Hauptkomponenten des Betriebssystems (Kernel, Compiler usw.) geliefert wird,
unter dem das Programm läuft – es sei denn, diese Komponente selbst gehört zum
ausführbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder von Objectcode
dadurch erfolgt, daß der Kopierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle gewährt
wird, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs auf den Quelltext als Ver-
breitung des Quelltextes, auch wenn Dritte nicht dazu gezwungen sind, den Quell-
text zusammen mit dem Objectcode zu kopieren.
§4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern, weiter lizenzieren
oder verbreiten, sofern es nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder
anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Modifizierung, Weiterlizenzierung und
Verbreitung ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz.
Jedoch werden die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte unter dieser
GNU General Public License (GPL2)
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