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Allgemeine Öffentliche Gnu-Lizenz; Bearbeitung - T-Home Speedport W 303V Bedienungsanleitung

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GNU General Public License (GPL2)
verbieten, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern, auf diese
Rechte zu verzichten. Aus diesen Einschränkungen folgen bestimmte Verantwort-
lichkeiten für Sie, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder sie verändern.
Beispielsweise müssen Sie den Empfängern alle Rechte gewähren, die Sie selbst
haben, wenn Sie – kostenlos oder gegen Bezahlung – Kopien eines solchen Pro-
gramms verbreiten. Sie müssen sicherstellen, daß auch die Empfänger den Quell-
text erhalten bzw. erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen
zeigen, damit sie ihre Rechte kennen.
Wir schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die Software unter ein
Urheberrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das
Recht gibt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern.
Um die Autoren und uns zu schützen, wollen wir darüberhinaus sicherstellen, daß
jeder erfährt, daß für diese freie Software keinerlei Garantie besteht. Wenn die Soft-
ware von jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, möchten wir, daß
die Empfänger wissen, daß sie nicht das Original erhalten haben, damit irgend-
welche von anderen verursachte Probleme nicht den Ruf des ursprünglichen Autors
schädigen.
Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch Software-Patente
bedroht. Wir möchten die Gefahr ausschließen, daß Distributoren eines freien Pro-
gramms individuell Patente lizensieren – mit dem Ergebnis, daß das Programm pro-
prietär würde. Um dies zu verhindern, haben wir klargestellt, daß jedes Patent
entweder für freie Benutzung durch jedermann lizenziert werden muß oder über-
haupt nicht lizenziert werden darf.
Es folgen die genauen Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und Bear-
beitung:
Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz
Bedingungen für die Vervielfältigung, Verbreitung und

Bearbeitung

§0. Diese Lizenz gilt für jedes Programm und jedes andere Werk, in dem ein entspre-
chender Vermerk des Copyright-Inhabers darauf hinweist, daß das Werk unter den
Bestimmungen dieser General Public License verbreitet werden darf. im Folgenden
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