Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

T-Home Speedport W 303V Bedienungsanleitung Seite 157

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für Speedport W 303V:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

wird jedes derartige Programm oder Werk als „das Programm" bezeichnet; die For-
mulierung „auf dem Programm basierendes Werk" bezeichnet das Programm sowie
jegliche Bearbeitung des Programms im urheberrechtlichen Sinne, also ein Werk,
welches das Programm, auch auszugsweise, sei es unverändert oder verändert
und/oder in eine andere Sprache übersetzt, enthält. (im Folgenden wird die Über-
setzung ohne Einschränkung als „Bearbeitung" eingestuft.) Jeder Lizenznehmer
wird im Folgenden als „Sie" angesprochen.
Andere Handlungen als Vervielfältigung, Verbreitung und Bearbeitung werden von
dieser Lizenz nicht berührt; sie fallen nicht in ihren Anwendungsbereich. Der Vor-
gang der Ausführung des Programms wird nicht eingeschränkt, und die Ausgaben
des Programms unterliegen dieser Lizenz nur, wenn der Inhalt ein auf dem Pro-
gramm basierendes Werk darstellt (unabhängig davon, daß die Ausgabe durch die
Ausführung des Programmes erfolgte). Ob dies zutrifft, hängt von den Funktionen
des Programms ab.
§1. Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Quelltextes des Pro-
gramms, wie sie ihn erhalten haben, anfertigen und verbreiten. Voraussetzung
hierfür ist, daß Sie mit jeder Kopie einen entsprechenden Copyright-Vermerk sowie
einen Haftungsausschluß veröffentlichen, alle Vermerke, die sich auf diese Lizenz
und das Fehlen einer Garantie beziehen, unverändert lassen und desweiteren allen
anderen Empfängern des Programms zusammen mit dem Programm eine Kopie
dieser Lizenz zukommen lassen.
Sie dürfen für den eigentlichen Kopiervorgang eine Gebühr verlangen. Wenn Sie es
wünschen, dürfen Sie auch gegen Entgelt eine Garantie für das Programm
anbieten.
§2. Sie dürfen Ihre Kopie(n) des Programms oder eines Teils davon verändern,
wodurch ein auf dem Programm basierendes Werk entsteht; Sie dürfen derartige
Bearbeitungen unter den Bestimmungen von Paragraph 1 vervielfältigen und ver-
breiten, vorausgesetzt, daß zusätzlich alle im Folgenden genannten Bedingungen
erfüllt werden:
1.) Sie müssen die veränderten Dateien mit einem auffälligen Vermerk versehen,
der auf die von Ihnen vorgenommene Modifizierung und das Datum jeder
Änderung hinweist.
GNU General Public License (GPL2)
149

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis