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Zugvorrichtung 3; Anhängelast - Opel Agila 2006 Bedienungsanleitung

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Zugvorrichtung
3
Nur eine für das Fahrzeug zugelassene An-
hängerzugvorrichtung verwenden. Den
nachträglichen Einbau einer Zugvorrich-
tung empfehlen wir von einem Opel Part-
ner durchführen zu lassen. Er gibt Auskunft
über evtl. mögliche Anhängelasterhöhun-
gen. Er hat Anweisungen zum Einbau der
Zugvorrichtung und zu evtl. notwendigen
Änderungen am Fahrzeug, die die Küh-
lung, Hitzeschutzschilde oder andere Ag-
gregate betreffen.
Einbaumaße der Anhängerzugvorrichtung,
siehe Seite 157.
1)
Anhängelast
Die zulässigen Anhängelasten sind fahr-
zeug- und motorabhängige Höchstwerte,
die nicht überschritten werden dürfen. Die
tatsächliche Anhängelast ist die Differenz
zwischen dem tatsächlichen Gesamtge-
wicht des Anhängers und der tatsächlichen
Stützlast im angekuppelten Zustand. Zur
Überprüfung der Anhängelast dürfen also
nur die Anhängerräder – nicht das Bugrad
– auf der Waage stehen.
Die zulässigen Anhängelasten Ihres Fahr-
zeuges entnehmen Sie den amtlichen Fahr-
zeugpapieren. Sofern nicht anders ange-
geben, gelten sie für Steigungen bis
max. 12 %.
Die zulässige Anhängelast sollte nur von
Fahrern ausgenutzt werden, die über aus-
reichende Erfahrung im Ziehen großer oder
schwerer Anhänger verfügen.
1)
Länderspezifische Verordnungen beachten.
Dachgepäckträger, Anhängerbetrieb
Die zulässige Anhängelast gilt bis zur an-
gegebenen Steigung und bis zu einer Höhe
von 1000 Meter über dem Meeresspiegel
(NN = Normalnull). Da die Motorleistung
durch die abnehmende Luftdichte mit zu-
nehmender Höhe sinkt und damit auch die
Steigfähigkeit abnimmt, verringert sich das
zulässige Zuggesamtgewicht pro ange-
fangener 1000 Meter weiterer Höhenzu-
nahme um 10 %. Beim Befahren von Stra-
ßen mit geringer Steigung (kleiner als 8%,
z. B. Autobahnen) muss das Zuggesamt-
gewicht nicht verringert werden.
Die tatsächliche Anhängelast und das tat-
sächliche Gesamtgewicht des Zugfahr-
zeugs dürfen zusammen das zulässige
Zuggesamtgewicht nicht überschreiten.
Wird z. B. das zulässige Gesamtgewicht
ausgenutzt, darf die Anhängelast nur bis
zum Erreichen des zulässigen Zuggesamt-
gewichtes genutzt werden. Das zulässige
Zuggesamtgewicht ist auf dem Typschild
angegeben, siehe Seite 144.
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