1.2.5
Unregelmäßiger Gebrauch oder langfristige
Lagerung
Wird das E-Bike länger als zwei Monate nicht benutzt und ist das Aufladen
währenddessen nicht möglich, muss das Akkupaket erst vollständig
aufgeladen werden. Nach Abschluss des Ladevorgangs kann die Sicherung
entfernt werden. st die Sicherung entfernt, darf das Akkupaket höchstens
sechs Monate ohne weiteres Aufladen gelagert werden. Zum Entfernen der
Sicherung wenden Sie sich bitte an Ihren zertifizierten E-Bike-Händler.
* Das komplette Laden eines Akkus dauert ungefähr 4 bis 5
Stunden. Wenn Sie den Akku zum ersten Mal laden oder wenn
die Sicherung wieder befestigt wurde, müssen Sie eine längere
Ladezeit in Acht nehmen.
* D ie Kosten für das Aufladen betragen jährlich bei 2500 km/Jahr
(48 km/Woche) maximal € 8,- einschließlich maximal € 3,- für die
Standby-Zeit (Fahrrad immer am Ladegerät).
* E in Ladevorgang kostet für einen Akku mit 10 Ah € 0,09.
Lesen Sie die folgenden Warnhinweise sorgfältig durch.
Ihr Hersteller haftet nicht für Unfälle oder Fehler infolge nicht
bestimmungsgemäßer Verwendung (von Teilen) des E-Bikes.
* Das Akkupaket immer mit dem mitgelieferten Akkuladegerät
aufladen. Kein anderes Akkuladegerät verwenden. Die
Farbe des Steckers muss mit der Farbe des Kontaktpunktes
übereinstimmen.
* Bei einem leeren Akkupaket, das nicht aufgeladen wird, kann
es innerhalb von zwei Monate zu einer Tiefenentladung und
damit zu einer Beschädigung kommen. In dem Fall verfällt der
Garantieanspruch.
* D as Akkuladegerät nicht an die Netzspannung anschließen,
wenn es nicht benutzt wird.
* Vor dem Radfahren das Ladegerät vom Akku trennen.
* Das Ladegerät darf nicht nass werden.
* Das Ladegerät nicht beschädigen.
* D as Fahrrad nicht in der prallen Sonne aufladen.
* Das Akkupaket nicht fallen lassen, denn das könnte den Akku
beschädigen.
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