REMKO Serie ELT-HT
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Fußböden und Decken müssen feuerhemmend
sein.
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Die Geräte sollten mindestens einmal jährlich
durch einen Fachkundigen auf ihre Arbeitssi-
cherheit und Funktion überprüft werden. Sicht-
kontrollen und Reinigungen können vom
Betreiber im spannungslosen Zustand durch-
geführt werden.
1.7 Sicherheitshinweise für
Montage-, Wartungs- und
Inspektionsarbeiten
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Die Aufstellung, Installation und Wartungen der
Geräte und Komponenten darf nur durch Fach-
personal erfolgen.
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Bei der Installation, Reparatur, Wartung oder
Reinigung der Geräte sind durch geeignete
Maßnahmen Vorkehrungen zu treffen, um von
dem Gerät ausgehende Gefahren für Personen
auszuschließen.
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Aufstellung, Anschluss und Betrieb der Geräte
und Komponenten müssen innerhalb der Ein-
satz- und Betriebsbedingungen gemäß der
Anleitung erfolgen und den geltenden regio-
nalen Vorschriften entsprechen.
n
Regionale Verordnungen und Gesetze sind
einzuhalten.
Die Geräte müssen so aufgestellt und
n
betrieben werden, dass Personen durch Warm-
luft und Strahlungswärme nicht gefährdet
werden und keine Brände entstehen können
n
Eine Sicherheitszone von 1,5 m um die Geräte
herum, auch zu nicht brennbaren Gegen-
ständen, ist einzuhalten
n
Die elektrische Spannungsversorgung ist auf
die Anforderungen der Geräte anzupassen.
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Die Geräte zum mobilen Einsatz sind auf
geeigneten nichtbrennbaren Untergründen
betriebssicher aufzustellen.
Die Geräte und Komponenten dürfen nicht in
n
Bereichen mit erhöhter Beschädigungsgefahr
betrieben werden. Die Mindestfreiräume sind
einzuhalten.
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Die Geräte und Komponenten erfordern einen
ausreichenden Sicherheitsabstand zu entzünd-
lichen, explosiven, brennbaren, aggressiven
und verschmutzten Bereichen.
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Die Geräte dürfen nicht in öl-, schwefel-und
salzhaltiger Atmosphäre aufgestellt und
betrieben werden.
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Die Geräte dürfen keinem direkten Wasser-
strahl ausgesetzt werden z.B. Hochdruckrei-
niger usw.
Sicherheitseinrichtungen dürfen weder über-
n
brückt noch blockiert werden.
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1.8 Eigenmächtiger Umbau und
Veränderungen
Umbau oder Veränderungen an den Geräten oder
Komponenten sind nicht zulässig und können
Fehlfunktionen verursachen. Sicherheitseinrich-
tungen dürfen nicht verändert oder überbrückt
werden. Originalersatzteile und vom Hersteller
zugelassenes Zubehör dienen der Sicherheit. Die
Verwendung anderer Teile kann die Haftung für die
daraus entstehenden Folgen aufheben.
1.9 Bestimmungsgemäße
Verwendung
Die Geräte sind aufgrund ihrer bauartlichen Kon-
zeption und Ausstattung ausschließlich für Heiz-
und Lüftungszwecke im industriellen bzw. gewerb-
lichen (keine Wohnraumbeheizung im privaten
Bereich) Einsatz konzipiert. Die Geräte dürfen aus-
schließlich durch entsprechend unterwiesenes
Personal bedient werden.
Eine andere oder darüber hinausgehende Benut-
zung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus
resultierende Schäden haftet der Hersteller/Liefe-
rant nicht. Das Risiko trägt allein der Anwender.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören
auch das Beachten der Bedienungs- und Installati-
onsanweisung und die Einhaltung der Wartungsbe-
dingungen.
Die in den technischen Daten angegebenen
Grenzwerte dürfen nicht überschritten werden.
1.10
Gewährleistung
Voraussetzungen für eventuelle Gewährleistungs-
ansprüche sind, dass der Besteller oder sein
Abnehmer im zeitlichen Zusammenhang mit Ver-
kauf und Inbetriebnahme die dem Gerät beigefügte
„Gewährleistungsurkunde" vollständig ausgefüllt
an die REMKO GmbH & Co. KG zurückgesandt
hat. Die Gewährleistungsbedingungen sind in den
„Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen"
aufgeführt. Darüber hinaus können nur zwischen
den Vertragspartnern Sondervereinbarungen
getroffen werden. Infolge dessen wenden Sie sich
bitte erst an Ihren direkten Vertragspartner.