1.4 Gefahren bei Nichtbeachtung
der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann
sowohl eine Gefährdung für Personen als auch für
die Umwelt und Geräte zur Folge haben. Die Nicht-
beachtung der Sicherheitshinweise kann zum Ver-
lust jeglicher Schadenersatzansprüche führen.
Im einzelnen kann Nichtbeachtung beispielsweise
folgende Gefährdungen nach sich ziehen:
n
Versagen wichtiger Funktionen der Geräte.
n
Versagen vorgeschriebener Methoden zur
Wartung und Instandhaltung.
n
Gefährdung von Personen durch elektrische
und mechanische Einwirkungen.
1.5 Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Die in dieser Anleitung aufgeführten Sicherheits-
hinweise, die bestehenden nationalen Vorschriften
zur Unfallverhütung sowie eventuelle interne
Arbeits-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften des
Betriebes, sind zu beachten.
1.6 Sicherheitshinweise für den
Betreiber
Die Betriebssicherheit der Geräte und Kompo-
nenten ist nur bei bestimmungsgemäßer Verwen-
dung und im komplett montiertem Zustand gewähr-
leistet.
n
Die mit der Bedienung der Geräte beauftragten
Personen haben die Geräte vor Arbeitsbeginn
auf augenfällige Mängel an den Bedienungs-
und Sicherheitseinrichtungen sowie auf das
Vorhandensein und die Funktion der Schutz-
einrichtungen zu überprüfen.
Werden Mängel festgestellt, ist der Auf-
sichtführende zu verständigen!
n
Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit der
Geräte gefährden, ist deren Betrieb umgehend
einzustellen.
n
Die Bedienung von Geräten oder Kompo-
nenten mit augenfälligen Mängeln oder
Beschädigungen ist zu unterlassen.
n
Beim Einsatz der Geräte müssen die jeweiligen
örtlichen Vorschriften sowie die entspre-
chenden elektrischen Absicherungen beachtet
werden.
n
Sicherheitseinrichtungen dürfen weder über-
brückt noch blockiert werden.
n
Auf Sicherheitsabstände zu brennbaren
Gegenständen achten.
n
Niemals fremde Gegenstände in die Geräte
stecken.
n
Die Geräte dürfen während des Betriebes nicht
abgedeckt werden.
n
Die Geräte dürfen nicht in der Nähe von Bade-
wannen, Duschen, Schwimmbecken etc.
betrieben werden.
n
Die Geräte dürfen nicht unmittelbar unter einer
Wandsteckdose betrieben werden.
n
Die Geräte oder Komponenten sind keiner
mechanischen Belastung, extremen Wasser-
strahl und extremen Temperaturen auszu-
setzen.
n
Niemals Wasser in die Geräte eindringen
lassen.
n
Ein vorhandener Berührungsschutz (Gitter) für
sich bewegende Teile darf bei einem sich im
Betrieb befindlichen Gerät nicht entfernt
werden.
n
Bei der Berührung bestimmter Geräteteile oder
Komponenten kann es zu Verbrennungen oder
Verletzungen kommen.
n
Alle Gehäuseteile und Geräteöffnungen, z.B.
Luftein- und -austrittsöffnungen, müssen frei
von fremden Gegenständen sein.
n
Der Luftausblas darf nicht verengt oder mit
Rohr- oder Schlauchleitungen versehen
werden.
n
Alle Elektrokabel der Geräte sind vor Beschä-
digungen, auch durch Tiere, zu schützen.
n
Die Geräte sollten mindestens einmal jährlich
durch einen Fachkundigen auf ihre Arbeitssi-
cherheit und Funktion überprüft werden. Sicht-
kontrollen und Reinigungen können vom
Betreiber im spannungslosen Zustand durch-
geführt werden.
1.7 Sicherheitshinweise für
Montage-, Wartungs- und
Inspektionsarbeiten
n
Die Aufstellung, Installation und Wartungen der
Geräte und Komponenten darf nur durch Fach-
personal erfolgen.
n
Bei der Installation, Reparatur, Wartung oder
Reinigung der Geräte sind durch geeignete
Maßnahmen Vorkehrungen zu treffen, um von
dem Gerät ausgehende Gefahren für Personen
auszuschließen.
n
Aufstellung, Anschluss und Betrieb der Geräte
und Komponenten müssen innerhalb der Ein-
satz- und Betriebsbedingungen gemäß der
Anleitung erfolgen und den geltenden regio-
nalen Vorschriften entsprechen.
n
Regionale Verordnungen und Gesetze sind
einzuhalten.
n
Die Geräte müssen so aufgestellt und
betrieben werden, dass Personen durch Warm-
luft und Strahlungswärme nicht gefährdet
werden und keine Brände entstehen können
n
Eine Sicherheitszone von 1,5 m um die Geräte
herum, auch zu nicht brennbaren Gegen-
ständen, ist einzuhalten
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