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7. Wartung

Der Betreiber ist entsprechend den nationalen Vorschriften zu Wiederholungs- und Funktionsprüfungen
verpflichtet. Sofern nicht anderweitig durch nationale Verordnungen festgelegt, empfehlen wir
regelmäßige Sicht- und Funktionsprüfungen der Anlage, wie im Kapitel "Wartungsintervalle" aufgeführt.
Das Kapitel "Wartungsintervalle" finden Sie am Ende dieses Dokuments. Dort sind auch die
allgemeinen Wartungen (Sichtprüfung etc.) erläutert.
Im Kapitel "Wartungsintervalle" sind auch Angaben zu den Wartungsintervallen der Filterelemente
gemacht. Dies sind aber lediglich Empfehlungen. Je nach Anwendungsfall (Mehrschichtbetrieb,
Staubaufkommen, ...) kann es erforderlich sein, die Wartungsintervalle seitens des Betreibers zu
ändern.
In diesem Kapitel sind die Wartungsarbeiten beschrieben, welche durch die Beanspruchungen im
Anlagenbetrieb erforderlich werden.
WARNUNG
Arbeiten an der geöffneten Anlage können die Gefahr von Stromschlag oder dem
versehentlichen Wiedereinschalten der Anlage beinhalten. Beides birgt Gefahren für
Leib und Leben.
Beim Reinigen und Warten der Anlage, beim Auswechseln von Teilen oder bei der
Umstellung auf eine andere Funktion ist die Anlage zunächst in den Wartungszustand zu
bringen (siehe Kapitel "Wartungszustand herstellen").
Eine Wieder-Inbetriebnahme der Anlage darf nur erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass die
Anlage funktional dem ursprünglichen Zustand entspricht.
VORSICHT
Gefährdungen der Atemwege möglich.
Alle Wartungsarbeiten dürfen nur in gut belüfteten Räumen und mit
entsprechender
Atemschutzhalbmaske DIN EN 141/143 Schutzstufe P3. Achten Sie bei
Wartungsarbeiten auf einen behutsamen Umgang mit Filterelementen und
Bauteilen, um unnötige Staubaufwirbelungen zu vermeiden.
Der Betreiber ist verpflichtet, den angesammelten Staub entsprechend den nationalen oder
regionalen Vorschriften zu lagern und zu entsorgen. Beachten Sie bei allen Wartungs- und
Reinigungsarbeiten
Filterelemente müssen ordnungsgemäß entsorgt bzw. gelagert werden. Wir empfehlen, sich bei
Unklarheiten mit einer Entsorgungsfirma vor Ort in Verbindung zu setzen.
BA_VACCUBE_16-22-30_181108_DE
Atemschutzmaske
die
geltenden
Umweltschutzbestimmungen.
erfolgen!
Wir
empfehlen:
Auch Schadstoffe und
13
08.11.2018

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