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Allgemeine Hinweise Bestimmungen; Gewährleistungsbedingungen - Elco Rendamax 30 Betriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Hinweise, Bestimmungen
Gewährleistungsbedingungen
Allgemeine Hinweise
Installation, Aufstellung, Elektroan-
schluß und erste Inbetriebnahme sind
die Aufgaben einer Fachkraft. Sie trägt
die Verantwortung für die sachgemäße
Durchführung.
Hinweise für den Betreiber
Die Sicherheit und Funktion des Brenn-
wertgerätes bleiben erhalten, wenn die
Anlage regelmäßig von einer
Heizungsfachkraft gewartet wird. Um
eine turnusmäßige Durchführung zu
gewährleisten, empfiehlt sich der
Abschluß eines Wartungsvertrages.
Vor der Installation des Brennwert-
gerätes ist die Zustimmung des
Gasversorgungsunternehmens
und des Bezirks-Schornstein-
fegermeisters einzuholen.
Erläuterungen zu unseren
Gewährleistungsbedingungen
Für Schäden, die aus folgenden
Gründen entstehen, schließen wir
unsere Gewährleistung aus:
ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung oder Bedienung
fehlerhafte Montage bzw.
Inbetriebnahme durch Käufer oder
Dritte
Einbringen von Teilen fremder
Herkunft
Betreiben der Anlage mit überhöhtem
Druck oder außerhalb der
werkseitigen Leistungsangaben
Verwendung ungeeigneter
Brennstoffe
Nichtbeachtung der Hinweise in der
Betriebsanleitung und der auf dem
Brennwertgerät aufgebrachten
Aufkleber
Bestimmungen
Für einen sicheren, umweltgerechten
und energiesparenden Betrieb
berücksichtigen Sie folgende Normen:
DIN 1988
Trinkwasserleitungsanlagen in
Grundstücken, technische
Bestimmungen für Bau und Betrieb
DIN 18160 + EN 13 384
Schornstein
TRGI (DVGW G600)
Technische Regeln Gasinstallation
ATV A 251
Einleitung von Kondensat aus
Feuerstätten in öffentliche
Abwasseranlagen
Landesbauverordnungen
TRF
Technische Regeln Flüssiggas
DVGW G688
Arbeitsblatt Brennwerttechnik
EN 12 831
Regeln für Berechnung des
Wärmebedarfs von Gebäuden
EN 12 828
Sicherheitstechnische Ausrüstung
von Heizungsanlagen mit
Vorlauftemperaturen bis 95°C
EnEV
FeuVO
für Österreich gilt ferner:
ÖVGW TR Gas (G1)
ÖVGW TR Flüssiggas (G2)
ÖNORM H 5152
Brennwert-Feuerungsanlagen,
Planungshilfen
ÖNORM M 7443
Gasgeräte mit atmosphärischem
Brenner Teil 1, 3, 5, 7
ÖNORM M 7457
Gasgeräte mit mechanisch
unterstütztem Vormischbrenner
ÖNORM H 5195 Heizwassernorm
ÖVGW-Richtlinien
G1 - Techn. Richtlinie für die
Errichtung von Niederdruck-
Gasanlagen
G2 - Techn. Richtlinie für die
Errichtung von Flüssiggasanlagen
G41 - Gasbrennwert-
Feuerungsstätten, Aufstellung und
Anschluss
G4 - Heizraumrichtlinie
Das Gerät ist zugelassen nach Artikel
15a B-VG und gemäß
Feuerungsanlagenverordnung VO
(FAV 97)
die örtlichen Bauordnungen sind zu
beachten.
Für die Schweiz gilt ferner:
PROCAL
Lieferantenverband
Heizungsmaterialien
SVGW - Gasleitsätze G1:
Gasinstallationen
Schweiz.Verein des Gas- und
Wasserfaches
EKAS - Form, 1942:
Flüssiggas-Richtlinie, Teil 2
BUWAL
Bundesamt für Umwelt, Wald und
Landschaft
VKF
Vereinigung kantonaler
Feuerversicherungen
Wasserbehandlungen
Beachten Sie die Richtlinien des
SWKI Nr. 97-1
Wasserbehandlungen für Heizungs-
anlagen
Darüberhinaus sind die
länderspezifischen Verordnungen
und Normen zu beachten.
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