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Abgasführung Senkrecht Über Dach (C 32X ) - Junkers CERAMINI ZSN 7/11-6 AE Bedienungsanleitung

Gas-kesseltherme/niedertemperaturheizkessel nach eg-wirkungsgradrichtlinie (92/42/ewg) mit automatischer zündung
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Abgasführung
4.4
Abgasführung senkrecht über
Dach (C
)
32x
Bei der Abgasführung nach C
Bestandteil der CE-Zulassung. Aus diesem Grund dür-
fen nur Original JUNKERS Abgaszubehöre verwendet
werden.
Die maximal zulässige Abgas-/Verbrennungsluftrohr-
länge beträgt maximal 4 m. Es sind 2 Doppelrohrkrüm-
mer mit 90° (AZ 135) bzw. 1 Versatzbogen mit 45°
(AZ 201) zulässig. Jeder Umlenkung um 90 ˚reduziert
die zulässige Abgas-/Verbrennungsluftrohrlänge um
0,8 m
Anzahl und Art der
Umlenkungen
0
2 x 45 ˚
2 x 90 ˚
Tab. 5
Anforderungen für Verbrennungsluftzuführung
und Abgasführung über mehrere Geschosse
Die Abgaszubehöre (Doppelrohrsystem) AZ... müssen
außerhalb des Aufstellraumes in einem Schacht mit
einer Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 Minu-
ten und bei Wohngebäuden geringer Höhe mindestens
30 Minuten geführt werden. Die maximale Abgasrohr-
länge von 4 m darf nicht überschritten werden.
Ab der 4. Steckverbindung ist jede weitere Trenn-
stelle luftseitig mit einer Dichtung aus Dich-
tungssatz 8719918704 (2 Stück) abzudichten.
In feuchten Räumen sind die Abgaszubehöre (Verbren-
nungsluftrohre) zu isolieren.
Aufgrund der unterschiedlichen Vorschriften der einzel-
nen Bundesländer kann eine Prüföffnung nach einer
zusätzlichen Umlenkung erforderlich sein.
Abgasmündung über Dach nach TRGI 1986,
Ausgabe 1996, Abschnitt 5.6.5
Es genügt ein Abstand von 0,4 m zwischen der Mün-
dung des Abgaszubehöres AZ 186/210 und der Dach-
fläche, da die Nennwärmeleistung unter 50 kW liegt.
Zu seitlich oder darüber angeordneten Fenstern in
Dachgauben oder Dachflächenfenstern sind die
Abstandsmaße nach TRGI 1986, Abschnitt 5.6.4.6, für
die glatte Fassade zu beachten.
18
ist das Abgaszubehör
32x
zulässige Länge der
Abgasführung
4,0 m
3,2 m
2,4 m
Aufstellungsort und Luft-/Abgasführung nach
TRGI 1986, Abschnitt 5.6.12 bei ZSN 7/11-6 AE
Ist die Gas-Kesseltherme ZSN 7/11-6 AE in einem
Raum aufgestellt, bei dem sich über der Decke ledig-
lich die Dachkonstruktion befindet, so gelten fol-
gende Anforderungen:
• Wird für die Decke eine Feuerwiderstandsdauer ver-
langt, so müssen die Leitungen für die Verbren-
nungsluftzuführung und Abgasführung im Bereich
zwischen der Oberkante der Decke und der Dach-
haut eine Verkleidung haben, die ebenfalls diese
Feuerwiderstandsdauer hat und aus nicht brennba-
ren Baustoffen besteht.
• Wenn für die Decke keine Feuerwiderstandsdauer
vorgeschrieben ist, müssen die Leitungen für die
Verbrennungsluftzufuhr und Abgasführung von der
Oberkante der Decke bis zur Dachhaut in einem
Schacht aus nichtbrennbaren, formbeständigen
Baustoffen oder in einem metallenen Schutzrohr ver-
legt werden (mechanischer Schutz).
7 181 465 234 (03.11)

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