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Vorschriften; Aufstellort; Sonderfälle; Betrieb Von Zsn-Geräten Ohne Warmwasserspeicher - Junkers CERAMINI ZSN 7/11-6 AE Bedienungsanleitung

Gas-kesseltherme/niedertemperaturheizkessel nach eg-wirkungsgradrichtlinie (92/42/ewg) mit automatischer zündung
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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
3.4

Vorschriften

B Vor der Installation Stellungnahmen des Gasversor-
gungsunternehmens und des Schornsteinfegermeis-
ters einholen.
B Aufstellung, Stromanschluss, gas- und abgasseiti-
gen Anschluss und Inbetriebnahme darf nur ein beim
Gas- oder Energieversorgungsunternehmen zuge-
lassener Fachbetrieb vornehmen.
B Der Wasserinhalt der Geräte liegt unter 10 Liter und
entspricht Gruppe 1 der DampfKV. Deshalb ist keine
Bauartzulassung erforderlich.
Folgende Richtlinien und Vorschriften einhalten:
• Landesbauordnung
• Bestimmungen des zuständigen Gasversorgungs-
unternehmens
• EnEG (Gesetz zur Einsparung von Energie)
• EnEV (Verordnung über energiesparenden Wärme-
schutz und energiesparende Anlagentechnik bei
Gebäuden)
• Heizraumrichtlinien oder die Bauordnung der
Bundesländer, Richtlinien für den Einbau und die
Einrichtung von zentralen Heizräumen und ihren
Brennstoffräumen Beuth-Verlag GmbH - Burggra-
fenstraße 6 - 10787 Berlin
• DVGW, Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft, Gas-
und Wasser GmbH - Josef-Wirmer-Str. 1–3 -
53123 Bonn
– Arbeitsblatt G 600, TRGI
(Technische Regeln für Gasinstallationen)
– Arbeitsblatt G 670, (Aufstellung von Gas-
feuerstätten in Räumen mit mechanischen Entlüf-
tungsanlagen)
• TRF 1996 (Technische Regeln für Flüssiggas)
Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft, Gas- und
Wasser GmbH - Josef-Wirmer-Str. 1–3 -
53123 Bonn
• DIN-Normen, Beuth-Verlag GmbH - Burggrafen-
straße 6 - 10787 Berlin
– DIN 1988, TRWI (Technische Regeln für Trink-
wasserinstallationen)
– DIN VDE 0100, Teil 701 (Errichten von Starkstro-
manlagen mit Nennspannungen bis 1000 V,
Räume mit Badewanne oder Dusche)
– DIN 4708 (Zentrale Wassererwärmungsanlagen)
– DIN 4751 (Heizungsanlagen; Sicherheitstech-
nische Ausrüstung von Warmwasserheizungen
mit Vorlauftemperaturen bis 110˚C)
– DIN 4807 (Ausdehnungsgefäße)
• Österreich: ÖVGW-Richtlinien G 1 und G 2 sowie
regionale Bauordnungen
• Schweiz: SVGW- und VKF-Richtlinien, kantonale
und örtliche Vorschriften sowie Teil 2 der Flüssiggas-
richtlinie.
14
3.5

Aufstellort

Vorschriften zum Aufstellraum
Für Anlagen bis 50 kW gelten die DVGW-TRGI, für
Flüssiggasgeräte die TRF in der jeweils neuesten Fas-
sung.
B Länderspezifische Bestimmungen beachten.
B Installationsanleitungen der Abgaszubehöre wegen
deren Mindesteinbaumaßen beachten.
Verbrennungsluft
Zur Vermeidung von Korrosion muss die Verbrennungs-
luft frei von aggressiven Stoffen sein.
Als korrosionsfördernd gelten Halogenkohlenwasser-
stoffe, die Chlor- oder Fluorverbindungen enthalten.
Diese können z. B. in Lösungsmitteln, Farben, Klebstof-
fen, Treibgasen und Haushaltsreinigern enthalten sein.
Wird die Kesseltherme über der Badewanne angeord-
net, ist die Benutzung von Massageduschköpfen unter-
sagt.
Oberflächentemperatur
Die max. Oberflächentemperatur des Geräts liegt unter
85˚C. Nach TRGI bzw. TRF sind daher keine besonde-
ren Schutzmaßnahmen für brennbare Baustoffe und
Einbaumöbel erforderlich. Abweichende Vorschriften
einzelner Bundesländer sind zu beachten.
Flüssiggasanlagen unter Erdgleiche
Das Gerät erfüllt die Anforderungen der TRF 1996
Abschnitt 7.7 bei der Aufstellung unter Erdgleiche. Wir
empfehlen den Einbau eines bauseitigen Magnetven-
tils, Anschluss an LSM 5 (siehe Seite 79). Dadurch
wird die Flüssiggaszufuhr nur während einer Wärmefor-
derung freigegeben. Abweichende Bestimmungen und
Bauordnungen sind zu beachten.
3.6
Sonderfälle
3.6.1
Betrieb von ZSN-Geräten ohne Warm-
wasserspeicher
Werden ZSN-Geräte ohne Warmwasserspeicher
betrieben, so sind die Speicheranschlüsse (Pos 114 in
Bild 8) mit dem Zubehör Nr. 304 (7 709 000 277) zu
verschließen.
B Verschlusskappen an der Montageanschlussplatte
an den Anschlussnippeln für Kalt- und Warmwasser
montieren.
7 181 465 234 (03.11)

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