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Abgasführung; Allgemeines; Abgasführung Waagerecht Über Außenwand (C 12X ); Abgasführung Waagerecht Über Dach (C 32X ) - Junkers CERAMINI ZSN 7/11-6 AE Bedienungsanleitung

Gas-kesseltherme/niedertemperaturheizkessel nach eg-wirkungsgradrichtlinie (92/42/ewg) mit automatischer zündung
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Inhaltsverzeichnis

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4
Abgasführung
4.1

Allgemeines

Die Junkers Gas-Kesseltherme ZSN 7/11-6 AE ist ent-
sprechend der EG-Gas-Geräterichtlinie
(90/396/EWG) und EN 483 geprüft und zugelassen.
Das Abgaszubehör ist Bestandteil der CE-Zulassung
des Wärmeerzeugers. Aus diesem Grund dürfen nur
Original JUNKERS Abgaszubehöre verwendet wer-
den.
Der Wasserinhalt der Junkers Gas-Kesselthermen liegt
unter 10 l und entspricht somit Gruppe I der Dampf-KV.
Entsprechend § 12, Absatz 1, ist keine Bauartzulas-
sung für den Wärmeerzeuger erforderlich.
Vor Einbau des Gasgerätes informieren Sie sich bei der
zuständigen Baubehörde und Bezirksschornsteinfeger-
meister, ob Einwände bestehen.
Abstände zu brennbaren Baustoffen nach TRGI
1986, Ausgabe 1996, Abschnitt 5.6.3
Die Oberflächentemperatur am Verbrennungsluftrohr
liegt unter 85 °C. Nach TRGI 1986, Ausgabe 1996
bzw. TRF 1988 sind keine Mindestabstände zu brenn-
baren Baustoffen erforderlich. Die Vorschriften (LBO,
FeuVO) der einzelnen Bundesländer können hiervon
abweichen, und Mindestabstände zu brennbaren Bau-
stoffen vorschreiben.
4.2
Abgasführung waagerecht über
Außenwand (C
Bei der Abgasführung nach C
Bestandteil der CE-Zulassung des Wärmeerzeugers.
Aus diesem Grund dürfen nur Original JUNKERS
Abgaszubehöre verwendet werden.
Die maximal zulässige Abgas-/Verbrennungsluftrohr-
länge beträgt 4 m. Zusätzlich zum 90°-Doppelrohrkrüm-
mer auf der Kesseltherme dürfen maximal zwei weitere
90°-Doppelrohrkrümmer (AZ 135) eingebaut werden.
Jeder Doppelrohrkrümmer reduziert die zulässige
Abgas-/Verbrennungsluftrohrlänge um 0,8 m.
Anzahl der 90 ˚
1)
Doppelrohrkrümmer
0
1
2
Tab. 4
1)
zusätzlich zum Krümmer in AZ 182, 183, 184, 185
7 181 465 234 (03.11)
)
12x
ist das Abgaszubehör
12x
zulässige Länge der
Abgasführung
4,0 m
3,2 m
2,4 m
Mündungen von Gas-Geräten der Art C
TRGI 1986, Ausgabe 1996, Abschnitt 5.6.4.6
In diesem Abschnitt sind die Anforderungen an die
erforderlichen Mindestabstände von Abgasmündungen
zu Fenstern, die geöffnet werden können und Türen
definiert. Das gleiche gilt für das erforderliche Mindest-
abstandsmaß zwischen zwei Abgasmündungen. Das
gleiche gilt für die erforderlichen Mindestabstände zu
Lüftungsöffnungen.
Das Abgaszubehör ist mit einem leichten Gefälle nach
außen einzubauen.
4.3
Abgasführung waagerecht über
Dach (C
)
32x
Bei der Abgasführung nach C
Bestandteil der CE-Zulassung. Aus diesem Grund dür-
fen nur Original Junkers Abgas-Zubehöre verwendet
werden.
Die maximale Abgas-/Verbrennungsluftrohrlänge
beträgt 4 m. Die maximal zulässigen Rohrlängen bzw.
maximal zulässigen Umlenkungen sind identisch wie bei
der Abgasführung waagrecht über die Außenwand
(C
).
12x
Abgasmündung über Dach nach TRGI 1986,
Ausgabe 1996, Abschnitt 5.6.5
Es genügt ein Abstand von 0,4 m zwischen der Mün-
dung des Abgaszubehöres AZ 182/183/184/185 und
der Dachfläche, da die Nennwärmeleistung unter
50 kW liegt. Diese Anforderung an die Mindestmaße
wird mit den JUNKERS Dachgauben AZ 122/123
erfüllt. Bei bauseitigen Eindeckungen sind die entspre-
chenden Mindestabstandsmaße nach TRGI 1986, Aus-
gabe 1996 einzuhalten.
Zu seitlich oder darüber angeordneten Fenstern in
Dachgauben oder Dachflächenfenstern sind die
Abstandsmaße nach TRGI 1986, Abschnitt 5.6.4.6, für
die glatte Fassade zu beachten.
Abgasführung
nach
12x
ist das Abgaszubehör
32x
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