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Gewährleistungsanspruch Bei Verschleißteilen - MHG EcoSmart ES series Anleitung Zur Montage - Inbetriebnahme - Wartung

Edelstahl-brennwertkessel
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EcoSmart ES
Gleichfalls ist uns unaufgefordert mitzuteilen:
- die Seriennummer der gekauften Einheit des reparierten
MHG Produktes und
- die Rechnungsnummer und das Datum unseres Kauf-
vertrages bzw. unserer Lieferung gemäß des Rückho-
lantrages
Mit Einreichung der ordnungsgemäßen Abrechnung und
Zahlung durch MHG sind jegliche Gewährleistungsrechte
im Hinblick auf den beanstandeten Mangel gegen uns er-
ledigt.
Sollte die Ursache einer Reklamation an einem unserer
Produkte innerhalb der Gewährleistungsfrist nicht schnell
und eindeutig zu erkennen und zu ermitteln sein, empfeh-
len wir darüber hinaus, unseren MHG Kundendienst anzu-
fordern. In diesem Fall kann eine Berechnung von bereits
durch-geführten Leistungen nicht akzeptiert werden.
Von der Gewährleistung grundsätzlich ausgeschlossen
sind Verschleißteile wie z. B. Zündelektroden, Dichtungen
etc.
10.1.2 Gewährleistungsanspruch bei
Verschleißteilen
(Auszug aus Empfehlung EHI European Heating Industry,
Info Blatt 14)
In den Ersatzteillisten sind auch solche „Ersatzteile" aufge-
führt, die auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des
Brennerproduktes innerhalb der Gewährleistung erneuert
werden müssen.
Die Gewährleistungszeiträume sind durch den Gesetzge-
ber verlängert worden, dies schließt allerdings den mögli-
chen Verschleiß durch Abnutzung nicht aus. Bekanntlich
kann ein Brenner auch bei bestimmungsgemäßem Ge-
brauch im Jahr bis zu 8.760 Stunden in Betrieb sein, wenn
dies eine Dauerbetriebsanlage ist. Nach allgemein übli-
chen kaufmännischen Gepflogenheiten fallen die unter
diesen Umständen entstehenden Kosten nicht unter die
Gewährleistungsverpflichtung bzw. -zusage des Herstel-
lers.
Die in der Ersatzteilliste aufgeführten Teile sind in die
nachstehenden Kategorien aufgeteilt:
1. Ersatzteile
Ersatzteile dienen der Instandsetzung von Produk-
ten
a) Es werden Teile ersetzt, welche die erwartete Le-
bensdauer nicht erreicht haben, obwohl das Gerät
bestimmungsgemäß betrieben wurde.
b) Weiterhin solche Teile, welche durch nicht sachge-
mäße Bedienung oder bestimmungswidrigen Betrieb
ausgetauscht werden (z.B. falsche Brennereinstel-
lung, zu geringer oder zu großer Wasservolumen-
strom, Kesselstein durch ungeeignetes Füllwasser
u.a.m.).
2. Verschleißteile
Verschleißteile sind solche Teile, welche bei bestim-
mungsgemäßem Gebrauch des Produktes im Rahmen
der Lebensdauer mehrfach ausgetauscht werden müs-
sen (z.B. bei Wartung).
Zu den Verschleißteilen gehören vor allem die nicht
gekühlten Feuer- und heizgasseitig berührten Teile des
Brennerkopfes, die auch vom Gesetzgeber eine Ein-
schränkung in der Gewährleistung erfahren.
3. Hilfsmaterial
Hilfsmaterial ist bei der Reparatur und Wartung von
Geräten erforderlich.
Typische Hilfsmaterialien sind z.B. Dichtungen aller Art,
Hanf, Mennige oder Sicherungen.
Hilfsmaterialien unterliegen keinem Gewährleistungsan-
spruch, ausgenommen ist die notwendige Verwendung
im Zusammenhang mit dem Austausch von Teilen im
Rahmen eines bestehenden Gewährleistungsan-
spruchs.
Gewährleistung
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