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Gewährleistung; 10.1.1 Gewährleistungsbedingungen - MHG EcoSmart ES series Anleitung Zur Montage - Inbetriebnahme - Wartung

Edelstahl-brennwertkessel
Inhaltsverzeichnis

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Gewährleistung
10
G ew ähr l e i s t ung
10.1
Gewährleistung
Alle Angaben und Hinweise in dieser Betriebsanleitung
wurden unter Berücksichtigung der geltenden Normen und
Vorschriften, dem Stand der Technik sowie unserer lang-
jährigen Erkenntnisse und Erfahrungen zusammengestellt.
Die allgemeinen Verkaufsbedingungen von MHG mit den
vorbehaltlich einer im Einzelfall getroffenen abweichenden
Vereinbarung anwendbaren Gewährleistungsregelungen
sind in ihrer jeweils gültigen Fassung im Internet unter
www.mhg.de abrufbar.
Der EcoSmart ES ist geeignet zur Verfeuerung von Heizöl
EL nach DIN 51.603 Teil 1 oder von Heizöl EL mit bis zu
10% FAME nach DIN EN 14213 oder von Heizöl EL
schwefelarm mit bis zu 10% FAME nach DIN EN 14213.
Eine Vermischung der spezifizierten Brennstoffe ist
nicht zulässig!
10.1.1 Gewährleistungsbedingungen
Wir leisten gegenüber unseren Geschäftspartnern folgende
Gewährleistungen
Gerätetyp
Gewährleistungszeit 24 Monate
60 Monate auf Speicher, Stahl-
Erweiterte
heizkesselkörper und Edelstahl-
Gewährleistung
heizkesselkörper
- Jährliche Wartung
- Einhaltung unserer Wartungs-
Bedingung
Kostenloser Ersatz defekter Teile
Leistung
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Inbe-
triebnahme, jedoch spätestens 3 Monate nach erfolgter
Lieferung.
Exklusiv und vorrangig bieten wir unseren Fachbetrieben
die direkte Abwicklung aufgetretener Gewährleistungsfälle
mit dem Endkunden vor Ort sowie deren schnelle und un-
komplizierte Abrechnung mit uns an.
Anstelle von Nachbesserung, Nachlieferung, Minderung
oder Schadenersatz übernimmt MHG innerhalb der Ge-
währleitungsfrist die Kosten der erfolgreichen Mangelbe-
seitigung/Reparatur eines MHG Produktes durch den
Fachbetrieb im Rahmen einer berechtigten Gewährleis-
tungsinanspruchnahme durch den Endkunden.
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Units
und Pflegehinweise
Voraussetzung unserer Einstandspflicht ist, dass das Pro-
dukt direkt von uns bezogen wurde sowie, dass mindes-
tens ein Mitarbeiter des Fach-betriebes von uns auf die
Reparatur des betreffenden Produktes geschult worden ist
und dass der Fachbetrieb alle Ersatzteile aus unserem
Ersatzteilvorschlag stetig auf Vorrat hält.
Nach Anerkennung des Gewährleistungsfalles durch uns
übernehmen wir die Kosten der erfolgreichen Arbeitsleis-
tung, die zur Behebung des Fehlers an dem MHG Produkt
notwendig war. Die Arbeitsleistung ist dabei mit einem
Stundensatz von 42,00 € netto pro Stunde abzurechnen.
Die Anfahrt wird pauschal abgerechnet mit einem Betrag
von 35,00 € netto. Defekte Bauteile werden von uns kos-
tenfrei ersetzt. Zuschläge jeder Art, Bearbeitungsgebühren
oder Bearbeitungspauschalen sowie sonstige Aufwendun-
gen für Büroarbeiten können leider nicht ersetzt werden.
Ebenfalls von uns nicht ersetzt werden die Kosten für das
Beschaffen von Ersatzteilen, einer möglichen zweiten oder
weiteren Anfahrt, sowie die Kosten eines zweiten oder wei-
teren Einsatzes. Gleichfalls nicht ersetzt werden die Kos-
ten für erfolglose Reparaturarbeiten und für Reparaturver-
suche. Etwas anderes gilt hier nur, wenn der Austausch
der gesamten Einheit oder eines sonstigen Ersatzteils, das
nicht zu den Standardersatzteilen zählt, zur Behebung des
Mangels zwingend notwendig war und dieser Umstand vor
Beginn der Reparaturarbeiten nicht erkennbar war bzw.
von dem Fachbetrieb ohne eigenes Verschulden nicht er-
kannt wurde. In diesem Fall übernimmt MHG auch die
Kosten für den zweiten Einsatz (inklusive Anfahrtspau-
schale), wenn dies für den Austausch der Einheit oder des
Ersatzteils notwendig war. Gleiches gilt, wenn zur Behe-
bung des Mangels ein erheblich größerer Aufwand als vor
Beginn der Reparaturarbeiten zu erwarten war, notwendig
wird und dieser Umstand zuvor von dem Fachbetrieb nicht
erkannt werden konnte.
Regelmäßig nicht übernommen werden die Kosten der Su-
che nach der jeweiligen Störung bzw. nach deren Ursache.
Im Interesse einer schnelleren und zügigen Abwicklung
des Gewährleistungsfalles und der Erstattung Ihrer Kosten
sind uns zur Abrechnung regelmäßig einzureichen:
- Die jeweilige Rechnung, ausgestellt auf MHG,
- Arbeitsnachweis des Monteurs, der die Reparatur und
Fehlerbehebung durchgeführt hat,
- im Falle des Austausches eines Bauteils, das defekte
Bauteil mit Fehlerbeschreibung gemäß des Rückholan-
trages,
- Nachweis über die Durchführung der vorgeschriebenen
Wartung und Erfüllung der Gewährleistungsbedingun-
gen
EcoSmart ES

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Diese Anleitung auch für:

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