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Gewährleistungsanspruch Bei Verschleissteilen - Mhg Ecotrend 18 Anleitung Zur Montage, Inbetriebnahme Und Wartung

Heizungsfachkräfte
Inhaltsverzeichnis
Gewährleistung EcoTrend
7.1.2 Gewährleistungsanspruch bei
Verschleissteilen
(Auszug aus Empfehlung EHI European Heating Industry, Info Blatt
14)
In den Ersatzteillisten sind auch solche «Ersatzteile» aufgeführt, die
auch bei bestimmungsgemässem Gebrauch des Gerätes innerhalb
der Gewährleistung erneuert werden müssen.
Die Gewährleistungszeiträume sind durch den Gesetzgeber ver-
längert worden, dies schliesst allerdings den möglichen Verschleiss
durch Abnutzung nicht aus. Bekanntlich kann ein Gerät auch bei
bestimmungsgemässem Gebrauch im Jahr bis zu 8760 Stunden in
Betrieb sein, wenn dies eine Dauerbetriebsanlage ist. Nach allgemein
üblichen kaufmännischen Gepflogenheiten fallen die unter diesen
Umständen entstehenden Kosten nicht unter die Gewährleistungs-
verpflichtung bzw. -zusage des Herstellers.
www.mhg-schweiz.ch Änderungen vorbehalten
Die in der Ersatzteilliste aufgeführten Teile sind in die nachstehenden
Kategorien aufgeteilt:
1. Ersatzteile
Ersatzteile dienen der Instandsetzung von Produkten
a) Es werden Teile ersetzt, welche die erwartete Lebensdauer
nicht erreicht haben, obwohl das Gerät bestimmungsge-
mäss betrieben wurde.
b) Weiterhin solche Teile, welche durch nicht sachgemässe Be-
dienung oder bestimmungswidrigen Betrieb ausgetauscht
werden (z. B. falsche Brennereinstellung, zu geringer oder zu
grosser Wasservolumenstrom, Kesselstein durch ungeeigne-
tes Füllwasser u. a. m.).
2. Verschleissteile
Verschleissteile sind solche Teile, welche bei
bestimmungs gemässem Gebrauch des Produktes im
Rahmen der Lebensdauer mehrfach ausgetauscht
werden müssen (z. B. bei Wartung).
Zu den Verschleissteilen gehören vor allem die nicht gekühlten
Feuer- und heizgasseitig berührten Teile des Brennerkopfes,
die auch vom Gesetzgeber eine Einschränkung in der Gewähr-
leistung erfahren.
3. Hilfsmaterial
Hilfsmaterial ist bei der Reparatur und Wartung von Geräten
erforderlich.
Typische Hilfsmaterialien sind z. B. Dichtungen aller Art, Hanf,
Mennige oder Sicherungen.
Hilfsmaterialien unterliegen keinem Gewährleistungsan-
spruch, ausgenommen ist die notwendige Verwendung im
Zusammenhang mit dem Austausch von Teilen im Rahmen
eines bestehenden Gewährleistungsanspruchs.
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