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IBM ThinkPad T40 Service Und Fehlerbehebung Seite 85

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IRLAND
Umfang der Gewährleistung: Dieser Abschnitt wird wie folgt ergänzt:
Mit Ausnahme der in diesen Gewährleistungsbedingungen ausdrücklich genannten Ansprüche
sind sämtliche gesetzlichen Ansprüche ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind auch
stillschweigende Ansprüche, jedoch ohne ihre Präjudizwirkung auf die Allgemeingültigkeit des
oben Gesagten. Ausgeschlossen sind weiterhin alle Ansprüche aus dem "Sale of Goods Act
1893" und dem "Sale of Goods and Supply of Services Act 1980".
Haftungsbeschränkung: Die Ziffern 1 und 2 des ersten Absatzes dieses Abschnitts werden wie folgt
ersetzt:
1. Die IBM haftet für Personenschäden und Tod sowie für materielle Schäden an Immobilien
nur, soweit die Schäden von der IBM fahrlässig verursacht wurden.
2. Die IBM haftet für sonstige tatsächliche direkte Schäden nur höchstens bis zu 125 % des
Preises der betroffenen Maschine (oder, im Falle von wiederkehrenden Gebühren, 12
Monatsbeträge).
Anwendbarkeit für Unterauftragnehmer und Reseller (ungeändert).
Der folgende Absatz wird am Ende dieses Abschnitts hinzugefügt:
Die IBM haftet insgesamt nur für Schäden aus Vertrag oder unerlaubter Handlung.
ITALIEN
Haftungsbeschränkung: Der Absatz wird wie folgt ersetzt:
Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM Schadensersatz
verlangen können, und nichts anderes gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist, ist die Haftung
der IBM in jedem dieser Fälle wie folgt begrenzt:
1. (ungeändert)
2. Die IBM haftet für sonstige tatsächliche Schäden, die aus Nichterfüllung eines Vertrages
durch die IBM oder in sonstiger Weise in Zusammenhand mit diesen
Gewährleistungsbedingungen gegenüber der IBM entstanden sind, höchstens bis zu einem
Betrag, den Sie für die betroffene Maschine bezahlt haben.
Anwendbarkeit für Unterauftragnehmer und Reseller (ungeändert).
Der dritte Absatz dieses Abschnitts wird wie folgt ersetzt:
Soweit durch zwingendes Recht nicht anders bestimmt, ist die Haftung des Resellers und der
IBM für folgende Schäden ausgeschlossen: (Ziffer 1 und 2 ungeändert). 3) Folgeschäden, auch
wenn der Reseller oder die IBM über ihr mögliches Entstehen informiert waren.
Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken
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