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IBM ThinkPad T40 Service Und Fehlerbehebung Seite 83

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Geltendes Recht:
Die anwendbaren Gesetze, die die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM,
die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in
Zusammenhang stehen, regeln, interpretieren und durchführen, ungeachtet unterschiedlicher
Rechtsgrundlagen, sowie die länderspezifischen Bedingungen und das zuständige Gericht für
diese Vereinbarung sind diejenigen des Landes, in dem der Garantieservice zur Verfügung
gestellt wird. Ausgenommen hiervon sind die folgenden Länder: 1) In Albanien,
Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Ungarn, der ehemaligen jugoslawischen Republik
Mazedonien, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Armenien, Aserbaidschan, Weißrussland,
Georgien, Kasachstan, Kirgisien, Moldawien, Russland, Tadschikistan, Turkmenistan, in der
Ukraine und Usbekistan unterliegt die Vereinbarung der Gesetzgebung Österreichs; 2) in
Estland, Lettland und Litauen unterliegt die Vereinbarung der Gesetzgebung Finnlands;
3) in Algerien, Benin, Burkina Faso, Kamerun, auf den Kapverdischen Inseln, in der
Zentralafrikanischen Republik, im Tschad, Kongo, Dschibuti, der Demokratischen Republik
Kongo, Äquatorial-Guinea, Frankreich, Gabun, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Elfenbeinküste,
Libanon, Mali, Mauretanien, Marokko, Niger, Senegal, Togo und Tunesien werden diese
Vereinbarung sowie die rechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien auf der Basis der
französischen Gesetzgebung aus- und festgelegt, und sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich
aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit deren Verletzung oder Ausführung
ergeben, einschließlich der abgekürzten Verfahren, unterliegen ausschließlich der
Rechtsprechung des Handelsgerichts (Commercial Court) in Paris; 4) in Angola, Bahrain,
Botswana, Burundi, Ägypten, Eritrea, Äthiopien, Ghana, Jordanien, Kenia, Kuwait, Liberia,
Malawi, Malta, Mosambik, Nigeria, Oman, Pakistan, Qatar, Ruanda, Sao Tome, Saudi-Arabien,
Sierra Leone, Somalia, Tansania, Uganda, den Vereinigten Arabischen Emiraten,
Großbritannien, der West Bank/Gazastreifen, Jemen, Sambia und Simbabwe unterliegt diese
Vereinbarung der Gesetzgebung Englands und fällt in die alleinige Zuständigkeit der
englischen Gerichte; und 5) in Griechenland, Israel, Italien, Portugal und Spanien werden
sämtliche Rechtsansprüche aus dieser Vereinbarung vor dem zuständigen Gericht in Athen, Tel
Aviv, Mailand, Lissabon und Madrid verhandelt.
DIE FOLGENDEN BEDINGUNGEN GELTEN JEWEILS FÜR DIE GENANNTEN LÄNDER:
ÖSTERREICH UND DEUTSCHLAND
IBM Gewährleistung für Maschinen: Der folgende Satz ersetzt den ersten Satz im ersten Absatz
dieses Abschnitts:
Die Gewährleistung für eine IBM Maschine umfasst die Funktionalität der Maschine bei
normalem Gebrauch und die Übereinstimmung der Maschine mit ihren Spezifikationen.
69
Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken

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