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IBM ThinkPad T40 Service Und Fehlerbehebung Seite 77

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IBM trägt die Gefahr des Verlustes bzw. der Beschädigung Ihrer Maschine, 1) während sie sich
im Besitz der IBM befindet oder 2) in Fällen, in denen IBM die Transportkosten trägt, während
sie sich auf dem Transportweg befindet.
Weder IBM noch der Reseller sind verantwortlich für jegliche vertraulichen, privaten oder
persönlichen Daten auf einer Maschine, die Sie, gleichgültig aus welchem Grund, an IBM oder
den Reseller zurückgeben. Solche Informationen müssen vor Rückgabe der Maschine entfernt
werden.
Haftungsbeschränkung
Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM Schadensersatz
fordern, ist die Haftung der IBM unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr
Schadensersatzanspruch an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtige Angaben oder andere Ansprüche aus dem Vertrag
oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden
Haftung, begrenzt auf:
1. Körperverletzung (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und nicht immateriellen
beweglichen Sachen und
2. bei anderen direkten Schäden bis zu den für die Maschine zu entrichtenden Gebühren (bei
regelmäßig anfallenden Gebühren gilt die Jahresgebühr), die Grundlage des
Rechtsanspruches ist. Im Rahmen dieser Haftungsbeschränkung umfasst der Begriff
„Maschine" den Maschinencode und den lizenzierten internen Code.
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für alle Unterlieferanten von IBM und den Reseller. Dies
ist der maximale Betrag, für den IBM, die Unterlieferanten und der Reseller insgesamt haftbar
gemacht werden können.
AUF KEINEN FALL IST IBM IN FOLGENDEN FÄLLEN HAFTBAR: 1) ANSPRUCH DRITTER
AUF SCHADENSERSATZ GEGENÜBER IHNEN (ANDERE ANSPRÜCHE ALS OBEN UNTER
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, ZIFFER 1 ANGEGEBENEN), 2) VERLUST ODER BESCHÄDI-
GUNG IHRER DATEN, ODER 3) FOLGESCHÄDEN ODER MITTELBARE SCHÄDEN ODER
WIRTSCHAFTLICHER MITTELBARER SCHADEN (EINSCHLIESSLICH ENTGANGENER GEWINN
ODER NICHT ERZIELTER EINSPARUNGEN), AUCH WENN IBM, DIE UNTERLIEFERANTEN
ODER DER WIEDERVERKÄUFER ÜBER DAS EINTRETEN SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT
WAREN. SOWEIT DIE RECHTSPRECHUNG IM LANDE DES ERWERBS DER MASCHINE
EINSCHRÄNKUNGEN ODER AUSSCHLÜSSE BEI SCHADENSERSATZ FÜR AUFWENDUNGEN
BEI VERTRAGSERFÜLLUNG ODER FOLGESCHÄDEN NICHT ZULÄSST, ENTFALLEN DIESE
EINSCHRÄNKUNGEN BZW. AUSSCHLÜSSE.
Anhang C. Gewährleistungsbestimmungen, Bemerkungen und Marken
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