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Betrieb; Sicherheitshinweise; Unerlaubte Betriebsweisen - GEDA MAXI 120 S Montage- Und Betriebsanleitung

Gerüstbauaufzüge
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11 Betrieb

11.1 Sicherheitshinweise

Der Gerüstbauaufzug darf nur von einer vom Unternehmer bestimmten
Fachkraft bedient werden. Diese Fachkraft muss mit der Montage- und
Betriebsanleitung vertraut sein, über ausreichende Erfahrung verfügen
und über die bestehenden Gefahren im Umgang mit dem Gerüstbauaufzug
unterrichtet sein.
Bedienungsperson (siehe Kap. 3)
 Die Bedienung des Aufzuges hat außerhalb des Gefahrenbereichs zu erfolgen.
 Vor Arbeitsbeginn an der Einsatzstelle mit der Arbeitsumgebung, z. B. Hindernisse im
Arbeits- und Verkehrsbereich und notwendige Absicherung der Baustelle zum
öffentlichen Verkehrsbereich, vertraut machen.
 Mindestens einmal pro Tag auf äußerlich erkennbare Schäden und Mängel prüfen. -
Festgestellte Veränderungen oder Störungen sofort der Unternehmensleitung oder
deren Beauftragten melden. Gerüstbauaufzug gegebenenfalls sofort stillsetzen und
sichern.
 Den Gerüstbauaufzug grundsätzlich gegen unbefugtes Benutzen sichern! - Bei
Arbeitsende/Pausen usw. Handsteuerung nicht lose herumliegen lassen.
 Gerüstbauaufzug nie mit hängender Last verlassen. - Lastaufnahmemittel erst entladen
bzw. abstellen.
 Nationale
Unfallverhütungsvorschriften
(Betriebssicherheitsverordnung).
 Schwebende Last von der Bedienstelle aus stets beobachten!
Nicht unter der schwebenden Last aufhalten oder arbeiten!
 Persönliche
Schutzausrüstung
Schutzhelm, Sicherheitsschuhe).
 Lastaufnahmemittel nicht betreten!
 Die Personenbeförderung ist verboten!
 Sicherheitshinweise in Kap. 4 sind ebenfalls zu beachten

11.2 Unerlaubte Betriebsweisen

 Überschreiten der maximalen Tragfähigkeit.
 Einseitiges Beladen des Lastaufnahmemittels.
 Lastaufnahmemittel darf nach Arbeitsende nicht oben sein.
 Arbeiten mit defekter oder fehlender Seilhakensicherung.
 Der Betrieb des Aufzuges ist einzustellen bei:
Windgeschwindigkeiten über 72 km/h (=Windstärke 7-8; stürmischer Wind).
-
Temperaturen unter –20°C.
-
Schäden oder sonstigen Störungen.
-
fehlender wiederkehrende Prüfung (siehe Kap. 4.3.1).
-
Montage- und Betriebsanleitung
bzw.
Arbeitsplatzvorschriften
tragen
(z.
B.
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beachten
BL 068DE - Ausgabe 01.2010

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