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Anregung Für Eine Betriebsanweisung - GEDA MAXI 120 S Montage- Und Betriebsanleitung

Gerüstbauaufzüge
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4.4
Anregung für eine Betriebsanweisung
Betriebsanweisungen sind Regelungen, die ein Unternehmer für den sicheren
Betriebsablauf erstellt. Hier handelt es sich um verbindliche Anweisungen, die der
Unternehmer im Rahmen seines Direktionsrechtes erlässt. Die Mitarbeiter werden durch
die Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet, diesen Anweisungen zu folgen. Die generelle
Verpflichtung des Unternehmers, Betriebsanweisungen zu erstellen und bekannt zu
machen, muss aus der Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" abgeleitet
werden. Nach dieser Vorschrift hat der Unternehmer zur Verhütung von Arbeitsunfällen
Anordnungen zu treffen, und es wird verlangt, dass der Unternehmer die Versicherten
über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren sowie über die Maßnahmen zu ihrer
Abwendung unterweisen muss. Diese Anforderungen kann der Unternehmer mit Hilfe von
Betriebsanweisungen erfüllen.
Die hier vorliegende Betriebsanleitung ist also um nationale Vorschriften zur
Unfallverhütung (UVV) und zum Umweltschutz zu ergänzen!
Betriebssicherheitsverordnung
BGV A1
Allgemeine Vorschriften
VBG 5 Kraftbetriebene Arbeitsmittel
BGV C22
Bauarbeiten
BGV A8
Sicherheitskennzeichnung am Arbeitsplatz
VDE-Vorschriften
Mindestvorschriften bei der Arbeit für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung
von Arbeitsmittel durch Arbeitnehmer bei der Arbeit.
Dem Mitarbeiter muss man Hinweise geben über:
Die beim Umgang mit den eingesetzten Lastaufnahmemitteln auftretenden Gefahren
-
und die erforderlichen Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln einschließlich von
Anweisungen im Gefahrfall und über die Erste Hilfe
Art und Umfang regelmäßiger Prüfung auf arbeitssicheren Zustand
-
Instandhaltung und Behebung von Betriebsstörungen
-
Umweltschutz
-
Sicheren Umgang mit der elektrischen Einrichtung
-
 Durch Anweisungen und Kontrollen hat der Anwenderbetrieb für Sauberkeit und
Übersichtlichkeit am Aufstellungsplatz des Gerüstbauaufzuges zu sorgen.
 Die Zuständigkeiten bei Auf- und Abbau (Montage), Bedienung und Instandhaltung
müssen vom Anwenderbetrieb unmissverständlich geregelt und von allen Personen
eingehalten werden, damit unter dem Sicherheitsaspekt keine unklaren Kompetenzen
auftreten.
 Der Bediener muss sich verpflichten, den Gerüstbauaufzug nur in einwandfreiem
Zustand zu betreiben. Er ist verpflichtet, eintretende Veränderungen an dem
Gerüstbauaufzug, die die Sicherheit betreffen, sofort seinem Vorgesetzten zu melden.
 Angebrachte Hinweis- und Warnschilder beachten.
 Der Bediener hat mit dafür zu sorgen, dass sich keine nichtautorisierten Personen an
dem Gerüstbauaufzug aufhalten.
Montage- und Betriebsanleitung
0113/EN
60204-1
Seite 11 von 44
Z. B.:
und
EG-Richtlinie
89/655/EWG
BL 068DE - Ausgabe 01.2010
über

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