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Lexmark X54x 131 Benutzerhandbuch Seite 255

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LIZENZVERGABE. Lexmark gewährt Ihnen die folgenden Rechte, vorausgesetzt, Sie erfüllen alle Bestimmungen
dieser Lizenzvereinbarung:
a
Verwendung. Sie haben das Recht, eine (1) Kopie des Softwareprogramms zu verwenden. Der Begriff
"Verwendung" bedeutet das Speichern, Laden, Installieren, Ausführen bzw. das Starten des
Softwareprogramms. Hat Lexmark Ihnen eine Lizenz für die Verwendung des Softwareprogramms durch
mehrere Benutzer erteilt, müssen Sie die Anzahl der autorisierten Benutzer auf die in der Vereinbarung mit
Lexmark angegebene Anzahl beschränken. Sie dürfen die Komponenten des Softwareprogramms nicht für
die Verwendung auf mehr als einem Computer aufteilen. Sie erklären sich damit einverstanden, die Software
in keiner Weise - weder ganz noch teilweise - auf eine Art und Weise zu verwenden, durch die das Aussehen
jeglicher Warenzeichen, Markennamen, Warendesigns oder Hinweise auf geistiges Eigentum, die auf
jeglichem Computermonitor angezeigt werden und die in der Regel durch bzw. als Ergebnis der Software
generiert werden, zu überschreiben, zu modifizieren, zu entfernen, auszublenden, zu ändern oder deren
Hervorhebung aufzuheben.
b
Kopieren. Sie sind berechtigt, eine (1) Kopie des Softwareprogramms ausschließlich zu Sicherungs- oder
Archivierungszwecken bzw. zur Installation anzufertigen, vorausgesetzt, die Kopie enthält alle
Eigentumshinweise des ursprünglichen Softwareprogramms. Sie dürfen das Softwareprogramm nicht auf
öffentliche oder verteilte Netzwerke kopieren.
c
Rechtsvorbehalt. Das Softwareprogramm, einschließlich aller Schriftarten, ist urheberrechtlich geschützt
und befindet sich im Eigentum von Lexmark International, Inc. bzw. dessen Lieferanten. Lexmark behält sich
alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich in dieser Lizenzvereinbarung gewährt werden.
d
Freeware. Ungeachtet der Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung werden alle Teile des
Softwareprogramms, die unter öffentlicher Lizenz von Drittherstellern ("Freeware") bereitgestellt werden, im
Rahmen der für die Freeware geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt. Hierbei kann es sich um eine
separate Vereinbarung, eine Sonderlizenz oder elektronische Lizenzbestimmungen zum Zeitpunkt des
Herunterladens handeln. Ihre Verwendung der Freeware unterliegt vollständig den Bestimmungen dieser
Lizenz.
6
ÜBERTRAGUNG. Sie sind berechtigt, das Softwareprogramm an andere Endbenutzer zu übertragen. Bei der
Übertragung müssen alle Softwarekomponenten, Datenträger, gedruckten Materialien sowie diese
Lizenzvereinbarung enthalten sein, und Sie dürfen keine Kopien des Softwareprogramms oder dessen
Komponenten aufbewahren. Die Übertragung darf nicht indirekt erfolgen, wie beispielsweise als Versand. Vor
der Übertragung muss der Endbenutzer, der das übertragene Softwareprogramm erhalten soll, allen
Bestimmungen der Lizenzvereinbarung zustimmen. Nach der Übertragung des Softwareprogramms wird Ihre
Lizenz automatisch beendet. Sie dürfen das Softwareprogramm nur im Rahmen der Bestimmungen dieser
Lizenzvereinbarung vermieten, Unterlizenzen dafür vergeben oder Rechte daran übertragen, und jeder Versuch,
dies zu tun, wird als nichtig erklärt.
7
AKTUALISIERUNGEN. Um ein als Aktualisierung gekennzeichnetes Softwareprogramm zu verwenden, müssen
Sie zunächst über eine Lizenz für das ursprüngliche Softwareprogramm, das von Lexmark als für die Aktualisierung
geeignetes Produkt gekennzeichnet wurde, verfügen. Nach der Aktualisierung dürfen Sie das
Softwareprogramm, das das Ausgangsprodukt für Ihre Aktualisierung bildete, nicht mehr verwenden.
8
EINSCHRÄNKUNGEN IM HINBLICK AUF REVERSE-ENGINEERING. Außer in dem in dieser Lizenz oder den
entsprechenden Gesetzen zulässigen Rahmen dürfen Sie das Softwareprogramm nicht verändern,
zurückentwickeln, in eine andere Ausdrucksform umwandeln (Reverse-Assemble) oder die Software auf andere
Weise übersetzen. Diese Vorgänge sind lediglich zur Interoperabilität, Fehlerbehebung sowie zur
Sicherheitsüberprüfung zulässig. Wenn für Sie solche gesetzlich vorgeschriebenen Rechte gelten,
benachrichtigen Sie Lexmark in Schriftform über geplante Zurückentwicklungen bzw. über die Umwandlung in
eine andere Ausdrucksform (Reverse-Assemble/Reverse-Compile). Sie dürfen das Softwareprogramm nicht
entschlüsseln, es sei denn, dieser Vorgang ist im Rahmen der zulässigen Verwendung des Softwareprogramms
erforderlich.
Hinweise
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