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Pflichten Des Betreibers; Personalqualifikation; Allgemeine Gefahrenquellen; Allgemeine Sicherheitshinweise - Wacker Neuson DPU 5545 Betriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Auch die länderspezifischen Vorschriften, Normen und Richtlinien zu Unfallverhütung und Umweltschutz
müssen beachtet werden. Die Betriebsanleitung muss um weitere Anweisungen zur Berücksichtigung
betrieblicher, behördlicher, nationaler oder allgemeingültiger Sicherheitsrichtlinien ergänzt werden.
3.3

Pflichten des Betreibers

Geltende Arbeitsschutzbestimmungen kennen und umsetzen.
In einer Gefährdungsbeurteilung Gefahren ermitteln, die sich durch Arbeitsbedingungen am
Einsatzort ergeben.
Betriebsanweisungen für den Betrieb dieser Maschine erstellen.
Regelmäßig prüfen, ob die Betriebsanweisungen dem aktuellen Stand der Regelwerke entsprechen.
Zuständigkeiten für Bedienung, Störungsbeseitigung, Wartung und Reinigung eindeutig regeln und
festlegen.
Personal in regelmäßigen Abständen schulen und über mögliche Gefahren informieren.
Dem Personal die erforderliche Schutzausrüstung bereitstellen.
3.4

Personalqualifikation

Diese Maschine darf nur von ausgebildetem Personal in Betrieb genommen und bedient werden.
Bei Fehlanwendung, Missbrauch oder Bedienung durch ungeschultes Personal, drohen Gefahren für
die Gesundheit der Bediener und/oder Dritter, sowie Schäden oder Totalausfall der Maschine.
Zudem gelten folgende Voraussetzungen an den Bediener:
Körperlich und geistig geeignet.
Keine Beeinflussung der Reaktionsfähigkeit durch Drogen, Alkohol oder Medikamente.
Vertraut mit den Sicherheitshinweisen in dieser Anleitung.
Vertraut mit der bestimmungsgemäßen Verwendung dieser Maschine.
Mindestalter von 18 Jahren zum Bedienen dieser Maschine erreicht.
Unterwiesen im selbstständigen Betreiben der Maschine.
Berechtigt, um Maschinen und System, gemäß den Standards der Sicherheitstechnik, selbständig in
Betrieb zu nehmen.
3.5

Allgemeine Gefahrenquellen

Restgefahren sind besondere Gefährdungen beim Umgang mit Maschinen, die sich trotz
sicherheitsgerechter Konstruktion nicht beseitigen lassen.
Diese Restgefahren sind nicht offensichtlich erkennbar und können die Quelle einer möglichen
Verletzungs- oder Gesundheitsgefährdung sein.
Treten unvorhersehbare Restgefahren auf, ist der Betrieb der Maschine sofort einzustellen und der
zuständige Vorgesetzte zu informieren. Dieser trifft weitere Entscheidungen und veranlasst alles
Notwendige, um die auftretende Gefahr zu beseitigen.
Bei Bedarf ist der Maschinenhersteller zu informieren.
3.6

Allgemeine Sicherheitshinweise

Die Sicherheitshinweise in diesem Kapitel beinhalten die „Allgemeinen Sicherheitshinweise", die gemäß
den anwendbaren Normen in der Anleitung aufzuführen sind. Es können Hinweise enthalten sein, die
für diese Maschine nicht relevant sind.
3.6.1
Arbeitsplatz
Vor Arbeitsbeginn mit der Arbeitsumgebung vertraut machen, z. B. Tragfähigkeit des Bodens oder
Hindernisse in der Umgebung.
Arbeitsbereich zum öffentlichen Verkehrsbereich absichern.
Notwendige Absicherung von Wänden und Decken, z. B. in Gräben.
Arbeitsbereich ordentlich halten. Unordnung oder unbeleuchtete Arbeitsbereiche können zu Unfällen
führen.
Arbeiten mit dieser Maschine in explosionsgefährdeter Umgebung sind verboten.
Kinder und andere Personen, bei Arbeiten mit dieser Maschine, fernhalten. Durch Ablenkung droht
Kontrollverlust der Maschine.
Maschine immer gegen Kippen, Rollen, Rutschen und Abstürzen sichern. Verletzungsgefahr!
3.6.2
Service
Maschine nur von qualifiziertem Fachpersonal reparieren oder warten lassen.
Ausschließlich original Ersatz- und Zubehörteile verwenden. Die Betriebsicherheit der Maschine
bleibt dadurch erhalten.
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3 Sicherheit
9

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