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Bohrinformationen

Detaillierte Angaben der Bearbeitungsfläche sind dem Anhang zu entneh-
men.
Es kann entweder mit Durchgangsbohrungen oder mit Gewinden, die direkt
in die Bearbeitungsfläche der Gehäuse eingebracht werden, gearbeitet
werden.
Die metrischen Gewinde sind nach EN/IEC 60423 auszuführen. Die Instal-
lationsanweisungen der Verschraubungshersteller sind zu beachten.
In jedem Fall ist die äußere Entformungsschräge des Gehäuses für die An-
bringung der Kabeldurchführung zu beachten.
Der IP-Schutz muss gewahrt bleiben.
Innerhalb des gekennzeichneten Bohrungsbereichs können verschiedene
Kabeldurchführungen auf Grundlage der nachstehenden Tabelle und Bedin-
gungen gebohrt werden:
Sorgen Sie, als Richtlinie, für einen minimalen Abstand von min-
destens 15 mm zwischen den einzelnen Kabelverschraubungen
(Sitzdurchmessern).
Kabelverschraubungen im Deckel sind nicht zulässig.
Bearbeitungsfläche
14
Kabelverschraubungs- Bohrdurchmesser
sitzdurchmesser

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