Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Einleitung Von Kondenswasser In Das Öffentliche Kanalnetz; Vorschriften Zur Kondenswasser-Neutralisation - BROTJE BOB xx B series Technische Information

Inhaltsverzeichnis

Werbung

6.13 Einleitung von Kondenswasser in das öffentliche Kanalnetz

6.14 Vorschriften zur Kondenswasser-Neutralisation

7688229-03 06.18
Achtung!
Die Kondenswasserableitung aus angeschlossenen Abgasleitungs-Systemen von Drittanbietern
über das BRÖTJE Öl-Brennwertgerät ist nicht gestattet!
Das in einem Fremdsystem anfallende Kondensat muss vor dem Öl-Brennwertgerät durch eine
Kondensatfalle aufgefangen und abgeleitet werden! Lesen Sie dazu die Hinweise zur Kondens-
wasserableitung aus Fremdsystemen in Kapitel 12 „Abgasleitungs-Systeme"!
Im Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 251 „Kondensate aus Brennwertkesseln", das in der Regel den
kommunalen Abwasserverordnungen zugrunde liegt, sind die Bedingungen für das Einleiten
von Kondensat aus Brennwertkesseln in das öffentliche Kanalnetz festgelegt.
Bei Betrieb mit schwefelarmem Heizöl (Schwefelgehalt ≤ 50 mg/kg) ist laut ATV-DVWK-A 251
keine Neutralisation erforderlich.
Die Kondenswasserableitung zum Kanalanschluss muss frei einsehbar sein. Sie muss mit Gefälle
und mit einem Geruchsverschluss verlegt werden.
Der Bodenablauf muss unterhalb der Rückstauebene des Wärmetauschers liegen. Es dürfen nur
korrosionsfeste Materialien zur Kondenswasserableitung eingesetzt werden (z. B. Gewebe-
schlauch). Außerdem dürfen keine verzinkten oder kupferhaltigen Materialien für Rohre, Ver-
bindungsstücke usw. verwendet werden.
Aufgrund örtlicher Abwassersatzungen und/oder besonderer technischer Gegebenheiten kön-
nen von den o. a. Arbeitsblättern abweichende Ausführungen notwendig werden.
An der Kondensatsammelschale unterhalb des Wärmetauschers der BRÖTJE Öl-Brennwertgeräte
ist ein Siphon für Kondenswasser angeschlossen, der mit einem Schlauchanschluss ausgestattet
ist. Über diese Ableitung wird das Kondenswasser dem Abwasserkanal über eine geeignete Ab-
flussleitung zugeführt. Weiterhin muss vor Installation geprüft werden, inwiefern die vorhande-
ne Abflussleitung für die Ableitung von saurem Kondenswasser geeignet ist.
Folgende Materialien sind für das Abführen von Kondenswasser geeignet:
- Steinzeugrohre
- PVC-Hart-Rohr nach DIN 19534, Teil 3
- PVC-Rohr nach DIN 19538, Teil 10
- PE-HD-Rohr nach DIN 19535, Teil 1 und 2
- PE-HD-Rohr nach DIN 19537, Teil 1 und 2
- PP-Rohr nach DIN 19560, Teil 10
- ABS/ASA-Rohr nach DIN 19561, Teil 10
- Gussrohre nach DIN 19522 mit Innenemaillierung oder Beschichtung
- nicht rostende Stahlrohre mit bauaufsichtlichem Prüfbescheid
- Borosilicatglas-Rohre mit bauaufsichtlichem Prüfbescheid.
Falls die vorhandene Abwasserleitung nicht für den Betrieb mit einem Öl-Brennwertgerät geeig-
net ist, muss vor Einleitung in das Abwassersystem eine Neutralisation vorgenommen werden.
Das während des Heizbetriebs sowohl im Brennwertkessel als auch in der Abgasleitung anfal-
lende Kondenswasser ist über eine geeignete Neutralisationsanlage (als Zubehör lieferbar) ab-
zuleiten.
Entsprechend dem Arbeitsblatt DWA A251 „Kondensate aus Brennwertkesseln" wird eine Neu-
tralisation erst ab einer Nennwärmebelastung von 200 kW gefordert. Bitte beachten Sie das Ar-
beitsblatt A 251.
Dennoch kann es vorkommen, dass regional durch die Wasserbehörden eine Neutralisation ge-
fordert wird. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig vor der Installation mit den kommunalen Be-
hörden in Verbindung zu setzen, um sich über die örtlichen Bestimmungen zu informieren.
Weiterhin kann eine Neutralisation des Kondenswassers erforderlich sein, wenn Abwasserrohre
nicht säurebeständig sind und eine ausreichende Vermischung (Neutralisation) mit anderen Ab-
wässern nicht gewährleistet werden kann.
BOB 20–40 B
Planungshinweise
35

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Diese Anleitung auch für:

Bob 25 bBob 32 bBob 40 bBob 20 b

Inhaltsverzeichnis