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Betrieb In Üblichen Aufstellräumen; Abstände Zum Gerät; Abstand Zu Brennbaren Bauteilen; Zuluftöffnungen - BROTJE BOB xx B series Technische Information

Inhaltsverzeichnis

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Anforderungen an den Aufstellort
5.3 Betrieb in üblichen Aufstellräumen
5.4 Abstände zum Gerät

5.5 Abstand zu brennbaren Bauteilen

5.6 Zuluftöffnungen
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Fremdstoffe und ungünstige Umweltfaktoren in der Verbrennungszuluft können das Brenn-
wertgerät stören oder schädigen. Sind die Fremdstoffe durch Gebrauch oder Lagerung in der
Verbrennungsluft des Aufstellraums enthalten oder soll die Installation in Räumen mit hoher
Feuchtigkeit oder starkem Staubanfall ausgeführt werden, ist nur die raumluftunabhängige Be-
triebsweise zulässig.
Bei der Installation von BRÖTJE Brennwertgeräten unter diesen Bedingungen ist zwingend die
DIN 50929 (Korrosionswahrscheinlichkeit metallischer Werkstoffe bei äußerer Korrosionsbelas-
tung) zu beachten. Weiterhin ist zu beachten, dass unter aggressiven Atmosphären auch die ge-
räteexternen Installationen angegriffen werden können.
Dazu zählen insbesondere Aluminium-, Messing- und Kupferinstallationen. Diese müssen ge-
mäß DIN 30672 mit kunststoffbeschichteten Rohren errichtet werden. Armaturen, Rohrverbin-
dungen und Formstücke sind durch Schrumpfschläuche der Beanspruchungsklassen B und C
entsprechend herzustellen.
Neben den allgemeinen Regeln der Technik sind insbesondere Verordnungen der Bundesländer,
wie Feuerungs- und Bauordnung, sowie die Heizraumrichtlinien zu beachten. Der Aufstellort ist
insbesondere mit Rücksicht auf die Führung der Abgasrohre zu wählen. Im Aufstellraum des
Brennwertgeräts muss ausreichend Platz für handwerksgerechte Installations- und Wartungsar-
beiten zur Verfügung stehen.
Abstand zum Brennstoffbehälter: Bei dieser Feuerstätte wird eine maximale Oberflächentempe-
ratur von 45 °C nicht überschritten. Es genügt daher ein Mindestabstand von 0,1 m zwischen
Feuerstätte und Brennstoffbehälter.
In der Nähe des Geräts dürfen keine entzündlichen Materialien gelagert werden. Bei der Installa-
tion des Geräts und des Abgasleitungs-Systems ist der Abstand zu brennbaren Bauteilen gemäß
der Bau- und Feuerungsverordnung der Länder zu beachten. Bei bestimmungsgemäßem Betrieb
liegen die Oberflächentemperaturen auf der Kesselverkleidung und dem Abgasleitungs-System
unterhalb von 85 °C.
Bei raumluftabhängigem Betrieb des BOB
sionierte Öffnung für Verbrennungsluft aufweisen. Der Betreiber ist darauf hinzuweisen, dass
die Öffnung nicht zugestellt oder verstopft werden darf und der Anschlussstutzen für Verbren-
nungsluft an der Oberseite des BOB

5.6.1 Saubere Verbrennungsluft!

Achtung! Gefahr der Beschädigung des Geräts!
B
Der BOB
darf nur in Räumen mit sauberer Verbrennungsluft aufgestellt werden. Es darf auf
keinen Fall z. B. Blütenstaub oder dergleichen durch die Ansaugöffnungen ins Geräteinnere ein-
dringen können!
B
muss der Aufstellungsraum eine ausreichend dimen-
B
freigehalten werden muss.
BOB 20–40 B
7688229-03 06.18

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Bob 25 bBob 32 bBob 40 bBob 20 b

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