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Wärmebedarf; Anlagenvolumenbestimmung - BROTJE G-Serie Technische Information

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Anforderungen an das Heizungswasser
16.9 Wärmebedarf
Wärmebedarf [kW]
15
20
28

16.10 Anlagenvolumenbestimmung

80
ab. Maßgeblich für die Gewährleistung ist unbedingt die Einhaltung der von
BRÖTJE genannten Hinweise. Eine Enthärtung des Füll- und Ergänzungswassers
unter 6 °dH, wie in der VDI-Richtlinie beschrieben, ist bei den genannten BRÖTJE
Gas-Brennwertgeräten nicht zulässig. Wichtig ist auch die Einhaltung des pH-Wer-
tes im Bereich von 8,2 bis 9,0, der sich durch Ausfall von Calciumcarbonat wäh-
rend des Betriebs der Anlage verändern kann. Dieser ist daher während der War-
tung stets zu kontrollieren.
ca. Anlageninhalt in l
max. Härtegrad in °dH
ca. Anlageninhalt in l
max. Härtegrad in °dH
ca. Anlageninhalt in l
max. Härtegrad in °dH
Die Gesamtwassermenge der Heizanlage setzt sich zusammen aus Anlagenvolu-
men (= Füllwassermenge) plus Ergänzungswassermenge. Bei den kesselspezifi-
schen BRÖTJE Diagrammen wird der leichteren Verwendung halber lediglich das
Anlagenvolumen verwendet. Über die gesamte Lebensdauer des Kessels wird von
einer maximalen Nachfüllung vom 2-fachen Volumen ausgegangen.
EcoTherm Plus WGB EVO 15–28 Serie G
Plattenheizkörper
Radiatorenheizkörper
160
16
200
14
270
18
Fußbodenheizung
260
320
11
10
350
420
9
9
450
550
12
10
7312440-01 04.15

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