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Sicherheitsvorschriften Für Den Betrieb - MAHA MSR 400 Originalbetriebsanleitung

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Pos: 15 /Technische Dokumentation/Alle Geräte/01/Überschriften/Überschriften 1.1/S/Überschrift 1.1: Sicherheitsvorschriften für den Betrieb @ 6\mod_1174482268953_6.docx @ 76825 @ 2 @ 1
1.5
Sicherheitsvorschriften für den Betrieb
Pos: 16 /Technische Dokumentation/Leistung/Funktion/Abgas/05
LPS Pkw / Lkw/3401
MSR 400/BA/Inhalt: Sicherheitsvorschriften für den Betrieb MSR 400 @ 29\mod_1351002494698_6.docx @ 1666509 @ 22 @ 1
 Der Prüfstand darf ausschließlich seiner Bestimmung gemäß und nur innerhalb seiner
Leistungsgrenzen betrieben und benutzt werden.
 Der Prüfstand darf nur von eingewiesenem Personal betrieben werden. Prüfstand und
Arbeitsbereich müssen sauber gehalten werden.
 Der Prüfstand darf nur von Personen bedient werden, die körperlich und geistig dafür geeig-
net sind. Die Personen müssen ausgeruht sein und dürfen nicht unter dem Einfluss von
Alkohol, Drogen oder Medikamenten stehen.
 Die Anlage muss bei Nichtbenutzen ausgeschaltet werden und der Hauptschalter gegen
Wiedereinschalten gesichert sein.
 Im Gefahrenbereich des Prüfstandes dürfen sich keine Personen aufhalten. Rotierende oder
sich bewegende Teile sind gefährlich.
 Die gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften beachten.
 Die Rollen dürfen, auch im arretierten Zustand, nicht betreten werden.
 Unnötige Beanspruchungen an Fahrzeug und Prüfstand sind zu vermeiden. Das Fahrzeug
langsam auf den Prüfstand fahren.
 Befestigungsschrauben der Abdeckplatte regelmäßig auf festen Sitz überprüfen.
 Bei Leistungsprüfständen in Verbindung mit Arbeitsgruben darf sich keine Person in der
Grube unterhalb des Fahrzeugs befinden, während sich ein Fahrzeug mit rotierenden
Rädern auf der/den Rolle(n) befindet.
 Tragen Sie persönliche Schutzausrüstung. Bei Bedarf Schutzbrille tragen. Aus den Fahr-
zeugrädern herausgeschleuderte Partikel können schwere Verletzungen verursachen. Eng
anliegende Arbeitskleidung tragen und lange Haare zusammenbinden. Kleidungsstücke oder
Haare könnten durch Maschinenteile erfasst und eingezogen werden.
 Gefahr von Gehörschädigung durch hohe Lärmpegel! Gehörschutz verwenden, der bis
120 dB(A) zugelassen ist. Lärmpegel von über 110 dB(A) sind während einer Fahrzeug-
prüfung möglich. Der Lärmpegel im Fahrzeug und im Prüfraum ist vom Betreiber zu
ermitteln. Ggf. muss geeigneter Gehörschutz verwendet werden, Warnaufkleber müssen
vom Betreiber angebracht werden.
 Gefahr von Kohlenmonoxidvergiftung durch giftige Fahrzeugabgase. Der Prüfstand darf nur
betrieben werden, wenn die Räumlichkeiten, in denen der Prüfstand installiert ist, sowie die
Prüfstandsgrube über eine ausreichende Abgasabsaugung und Belüftung und die dazuge-
hörenden Warneinrichtungen verfügen.
 Lenkbewegungen während der Fahrzeugprüfung vermeiden. Hierdurch wirken besondere
Kräfte auf die Fahrzeugfixierung und insbesondere auf die Befestigungseinheiten am
Prüffahrzeug.
 Vor Verlassen des Fahrzeugs in den Leerlauf schalten. Ggf. Fahrzeug kontrolliert abbrem-
sen. Lenkbewegungen vermeiden! Warten, bis Fahrzeug und Rollen im Stillstand sind, erst
dann Fahrzeug verlassen wegen Einzugsgefahr von Körperteilen und Kleidung an
rotierenden Rollen und Fahrzeugrädern.
 Prüfstandsoberfläche sauber und trocken halten. Bei nasser, öliger oder vereister Prüf-
standsoberfläche besteht Rutschgefahr! Keine Gegenstände (Werkzeug, Material usw.) auf
dem Prüfstand ablegen. Sicherheitsschuhe mit rutschfester Sohle und Stahlkappe tragen,
um Ausrutschen und mechanische Verletzungen zu vermeiden. Teile, die in Verkehrswegen
mehr als 20 mm über den Boden herausragen, mit schwarz-gelben Streifen versehen.
 Zusätzlich zum Gefahrenbereich muss der Betreiber den Bereich des Prüfraums festlegen,
in dem sich während der Messung keine Personen aufhalten dürfen und diesen durch Fang-
vorrichtungen oder Zellenwände begrenzen. Gefahrenbereich (Rollenbreite + 1100 mm)
beidseitig hinter dem Fahrzeug bis zur Zellenwand bzw. Fangvorrichtung markieren.
BA053401-de

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