Maschinenbeschreibung
3 Maschinenbeschreibung
3.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
14
Power Pack-Geräte sind für die Verarbeitung von hochviskosen und / oder
abrasiven Materialien vorgesehen wie z.B. Flammschutzmaterialien, Gasflake,
Isolier- und Dickschichtmaterial, Antifoulings, Kaltbitumen, lösungsmittelarme
und -freie Farben, Materialien mit kurzen Faserfüllstoffen, Zweikomponenten-
und Teer-Epoxy-Farben, Eisenglimmer, Zinkprimer sowie sonstige spritzbare
Lacke und Farben.
Eine anderweitige Verwendung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Bevor WIWA-
Geräte zu anderen Zwecken oder mit sonstigen Materialien und somit nicht
bestimmungsgemäß eingesetzt werden, muss die Zustimmung des Herstellers
eingeholt werden, da sonst die Gewährleistung entfällt.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Beachtung der tech-
nischen Dokumentation und die Einhaltung der vorgeschriebenen Betriebs-,
Wartungs- und Instandhaltungsrichtlinien.
Originalbetriebsanleitung
PowerPack_BA_de_1211 • jw