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BSL Strautmann Super-Vitesse CFS 3101 DO Originalbetriebsanleitung Seite 136

Kurzschnitt-ladewagen, kurzschnitt-erntedosierwagen
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Maschine in Betrieb nehmen
Betriebserlaubnis bzw. Zulassung beantragen
Erforderliche Fahrerlaubnis
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Land- oder forstwirtschaftliche Anhänger unterliegen nicht der
Zulassungspflicht, sondern nur der Betriebserlaubnispflicht,
wenn sie folgende Kriterien erfüllen:
Einsatz ausschließlich in land- und forstwirtschaftlichen
Betrieben.
Einsatz nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke.
Einsatz nur bis zu einer Betriebsgeschwindigkeit von max.
25 km/h (Kennzeichnung mit "25 km/h" Schild).
Diese Ausnahmen gelten nur für land- oder forstwirtschaftliche
Betriebe. Lohnunternehmer müssen land- oder
forstwirtschaftliche Anhänger grundsätzlich ab 6 km/h zulassen.
Versehen Sie land- oder forstwirtschaftliche Anhänger unter
25 km/h mit dem Kennzeichen eines für den Betrieb
zugelassenen Traktors.
Das mitgelieferte TÜV-Gutachten ist für die Teilnahme am
öffentlichen Straßenverkehr allein nicht ausreichend. Entscheidend ist
immer die amtlich erteilte Betriebserlaubnis bzw. Zulassung.
Beantragen Sie die Betriebserlaubnis bzw. Zulassung mit dem
mitgelieferten TÜV-Gutachten bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle.
Fahrerlaubnis nach der Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV
Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge und
Fahrzeugkombinationen dürfen Sie bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h mit dem Führerschein der Klasse
T fahren. Bei Fahrgeschwindigkeiten über 40 km/h beträgt das
erforderliche Mindestalter jedoch 18 Jahre.
Wollen Sie die angehängte Maschine mit dem Führerschein der
Klasse L fahren, ist eine Kennzeichnung mit "25 km/h" Schild an der
Rückseite der Maschine erforderlich (§ 58, StVZO).
Super-Vitesse CFS Stand 12.10

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