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Allgemeines; Allgemeine Hinweise; Grundlegende Sicherheitsregeln - Riello Rts 115 3S Anleitungen Für Anlagenbetreiber, Installateur Und Technischen Kundenservice

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine hinweise

b
Vergewissern Sie sich, dass das in mehreren Teilen
verpackte Produkt in einwandfreiem Zustand und
komplett angeliefert wird. Andernfalls wenden Sie
sich bitte umgehend an den jeweiligen Händler des
r Heizkessels.
b
Für die Installation der Heizkessel r RTS 3S
sind nur autorisierte Fachbetriebe zuständig, die
nach Abschluss der Arbeit dem Betreiber eine
Konformitätserklärung zur technisch einwandfre-
ien Installation gemäß den geltenden gesetzlichen
Bestimmungen und den von r in der beiliegen-
den Betriebsanleitung ausgewiesenen Vorschriften
ausstellen.
b
Der Heizkessel ist ausschließlich für den
bei der Herstellung von r vorgesehenen
Anwendungszweck bestimmt. Jegliche vertragli-
che oder außervertragliche Haftpflicht von r
für Personen-, Tier- oder Sachschäden durch man-
gelhafte Installation, Regelung, Wartung bzw. durch
unsachgemäße Anwendung ist ausgeschlossen.
b
Bei Wasseraustritt sollten Sie den Kessel unbedingt
vom Stromnetz trennen, die Wasserzufuhr schließen
und den Vorfall umgehend dem technischen
Kundenservice r oder einem Fachbetrieb melden.

Grundlegende sicherheitsregeln

Der Umgang mit Produkten, in denen Brennstoffe, elektrische Energie und Wasser zum Einsatz kommen, unterliegt
einigen grundlegenden Sicherheitsregeln, u.z.:
a
Die unbeaufsichtigte Bedienung des Heizkessels
r RTS 3S ist Kindern und Behinderten verbo-
ten.
a
Die Einschaltung von Stromvorrichtungen oder -geräten,
wie Schalter, Haushaltsgeräte usw., bei Brennstoff- bzw.
Abgasgeruch ist verboten. In einem solchen Fall:
- Türen sowie Fenster öffnen und den Raum belüften
- den Zufuhrhahn des Brennstoffs schließen
- umgehend
den
Kundenservice r oder des Fachbetriebs anfor-
dern.
a
Es ist verboten, den Kessel barfuß und mit nassen
Körperteilen zu berühren.
a
Technische oder Reinigungseingriffe dürfen
erst nach Trennen des Heizkessels von der
Stromversorgung ausgeführt werden, hierzu den
Hauptschalter der Anlage und den Schalter an der
Bedienungsblende des Kessels auf „aus" stellen.
a
D i e
Ve r s t e l l u n g
R e g e l e i n r i c h t u n g e n
Genehmigung und entgegen der Anweisungen des
Kesselherstellers ist verboten.
Eingriff
des
technischen
d e r
S i c h e r h e i t s -
u n d
o h n e
a u s d r ü c k l i c h e
ALLGEMEINE HINWEISE
b
Überprüfen Sie regelmäßig, ob der Betriebsdruck
in der Wasserleitung über 1 bar und unter der
für das Gerät vorgesehenen Höchstgrenze liegt.
Verständigen Sie andernfalls den technischen
Kundenservice r bzw. einen Fachbetrieb.
b
Bei längerem Stillstand des Heizkessels soll-
ten durch den technischen Kundenservice r
bzw. einen Fachbetrieb mindestens folgende
Maßnahmen getroffen werden:
- den Hauptschalter an Gerät und Anlage auf „aus"
stellen
- die Brennstoff- und Wasserhähne an der Heizanlage
schließen
- die Heizanlage bei Frostgefahr entleeren.
b
Die Wartung des Heizkessels ist mindestens einmal
im Jahr fällig.
b
Diese Anleitung ist wesentlicher Bestandteil des
Kessels und muss als solche sorgfältig aufbe-
wahrt werden. Darüber hinaus ist sie bei Verkauf
bzw. Installation des Kessels in eine andere Anlage
STETS dem neuen Besitzer auszuhändigen. Fordern
Sie im Fall von Beschädigung oder Verlust eine
neue Kopie der Anleitung beim gebietszuständigen
technischen Kundenservice r an.
GRUNDLEGENDE SICHERHEITSREGELN
a
Die vom Kessel austretenden Stromkabel dürfen
selbst nach Isolierung des Kessels vom Stromnetz
weder gezogen, getrennt noch verdrillt werden.
a
Es ist verboten, die Lüftungsöffnungen im
Installationsraum zu verschließen bzw. zu verklei-
nern. Die Lüftungsöffnungen sind für eine einwand-
freie Verbrennung maßgeblich.
a
Die Heizeinheit darf keinen Witterungseinflüssen
ausgesetzt werden. Er ist nicht zur Aufstellung im
Außenbereich ausgelegt und beinhaltet keine auto-
matischen Frostschutzsysteme.
a
Die Abschaltung des Kessels bei voraussichtlichem
Sinken der Außentemperatur unter den NULLPUNKT
ist verboten (Gefriergefahr).
a
Es dürfen keine Behälter mit entzündlichen Stoffen
im Installationsraum des Kessels gelagert werden.
a
Die Verpackungsstoffe stellen eine potenzielle
Gefahrenquelle dar und müssen außerhalb der
Reichweite von Kindern gehalten werden. Sie sind
nach den geltenden Bestimmungen umweltgerecht
zu entsorgen.
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ALLGEMEINES

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