4.2
Wartung/Pflege/Schmierung
Das Gerät ist sorgfältig zu behandeln und regelmäßig zu reinigen. Nach jedem Gebrauch sind
Spiralen, Werkzeuge bzw. Gestänge und Gestängewerkzeuge zu reinigen und zu konservieren.
Wir empfehlen dazu unser Spezialpflegemittel „ROWONAL".
Der Benzinmotor ist nach Angaben des Herstellers zu warten und zu pflegen. Nach fünf
Betriebsstunden ist der erste Ölwechsel durchzuführen.
Ölflasche liegt bei. Für weitere Ölwechsel die gleiche Ölsorte verwenden.
Luftfilter ebenfalls nach Angaben des Herstellers wechseln.
Die Maschine hat an der Arbeitswelle, im Bereich der Spannbacken eine Schmierstelle, welche
nach jeweils zehn Betriebsstunden mit einem Universalfett abzuschmieren. Im Bereich zum
Spannen der Spannbacken sind generell alle beweglichen Teile regelmäßig zu schmieren.
4.3
Auswechseln der Spannbacken
-Demontage der vorderen Abdeckhaube
-Lösen der zwei Zylinderschrauben (6) an der vorderen Kappe
-Entfernen der vorderen Kappe (7)
-Entnehmen der einzelnen Spannbacken (8) und durch neue ersetzen
-Montage in umgekehrter Reihenfolge
5.
Zubehör
Geeignetes Zubehör und ein Bestellformular finden Sie ab Seite 16.
6.
Entsorgung
Metallteile
Teile des Gerätes sind Wertstoffe und können der Wiederverwertung zugeführt werden. Hierfür
stehen zugelassene und zertifizierte Verwerterbetriebe zur Verfügung. Metalle sind sortiert und
getrennt an einen Entsorger zu liefern! Zur umweltverträglichen Entsorgung der nicht
verwertbaren Teile befragen Sie bitte Ihre zuständige Abfallbehörde.
Öle, Benzin und Schmiermittel
Für die Entsorgung von Altölen und Benzin sind ausschließlich Fachbetriebe zugelassen!
Altöle ,verunreinigte Öle und Benzin müssen in dichten, ölbeständigen Behältern
(Metallgebinden) aufbewahrt und entsorgt werden! Ölwannen und Benzintanks müssen restlos
– auch von Öl-und Benzinspuren – gereinigt werden! Öle und Benzin (auch Kleinstmengen)
dürfen keinesfalls in das Erdreich gelangen!
Abfälle aus Instandhaltungsarbeiten
Für die Entsorgung von Abfällen aus Instandhaltungsarbeiten sind die von der jeweiligen
Behörde auf Landes- und Bundesebene erlassenen Vorschriften einzuhalten! Zu erfragen sind
diese bei der ortsansässigen Umweltbehörde! Im Zweifelsfall sind aus Instandhaltungsarbeiten
anfallende Abfälle wie Reinigungs- und Spülmittel, Putzlappen etc. als Sonderabfälle durch
kommunale Sammelstellen zu entsorgen! Verwertbare Abfälle müssen nach Stoffgruppen
getrennt und einer geeigneten Wiederverwertung zugeführt werden!
DEUTSCH
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