Kapitel 2 & 3
.3 Transport der Maschine
Falls die Maschine in der Originalverpackung ver-
schoben werden muss, sind ein Gabelstapler oder
Gurte zu verwenden (vgl. Abb.).
.3 Mindestanforderungen an die Maschinenumge-
bung
Netzspannung und Frequenz müssen für den Motor
-
der Maschine geeignet sein.
Die Umgebungstemperatur sollte zwischen –0°C
-
und +50°C betragen.
Die relative Luftfeuchtigkeit darf 90% nicht über-
-
schreiten.
.4 Verankern der Maschine
Maschine auf festem Betonboden aufstellen, wobei
der Abstand zwischen Rückseite und Wand minde-
stens 800 mm betragen muss. Maschine mittels
Schrauben und Dehnungselementen oder in den
Beton eingelassenen Stangenanker am Boden veran-
kern (vgl. Abb.) und auf eine waagerechte Aufstellung
achten.
.5 Hinweise zur Montage loser Teile und Zubehör
Mitgelieferte Teile montieren
Anschlag anbringen
Rollenträger montieren und mit dem Spannstock-
tisch- fluchten lassen.
.6 Außerbetriebnahme der Maschine
Soll die Maschine für längere Zeit außer Betrieb
genommen werden, dann ist es ratsam, wie folgt
vorzugehen:
)
Hauptschalter abschliessen
)
Sägeblatt lockern
3)
Bogenrückholfeder entspannen
4)
Kühlmittelbehälter leeren
5)
Maschine sorgfältig reinigen und schmieren
6)
Maschine gegebenenfalls abdecken.
4
.7 Abbau (aufgrund eines Defekts und/oder Veralte-
rung)
Allgemeine Regeln
Soll die Maschine dauerhaft abgebaut und/oder
verschrottet werden, dann sind die zu entsorgenden
Bestandteile wie folgt nach Art und Zusammenset-
zung zu trennen:
)
Gusseisen- oder eisenhaltige Teile, die nur aus
Metall bestehen, stellen Sekundärrohstoffe dar und
können deshalb zu einer Eisengießerei gebracht
werden, um wieder eingeschmolzen zu werden,
nachdem die anderen Bestandteile entfernt wor-
den sind (Einteilung unter Punkt 3).
)
Elektroteile einschließlich Kabel und elektronische
Teile (Magnetkarten etc.) fallen unter die Kategorie
der Materialien, die gemäß den lokalen, regiona-
len oder nationalen Gesetzen Ihres Landes zum
Hausmüll zählen, sodass sie über die städtische
Müllabfuhr entsorgt werden können.
3)
Altöl (Mineralöl, synthetisches Öl und/oder Gemi-
sche), Ölemulsionen und Fette gelten als giftiger
oder Sondermüll, sodass diese gesammelt und
zwecks Entsorgung zu einer Sondermülldeponie
gebracht werden müssen.
HINWEIS: Die Abfallnormen und -gesetze befinden
sich in ständigem Wandel und unterliegen daher
Änderungen. Der Anwender hat sich über die zum
Zeitpunkt der Entsorgung geltenden Vorschriften zu
informieren, da diese von den oben beschriebenen
abweichen können.
3
FUNKTIONSELEMENTE DER MASCHINE
3. Sägearm
Dieser Maschinenteil besteht aus den Antriebsele-
menten (Getriebemotor oder drehzahlgeregelter
Motor, Schwungräder) sowie den Spann- und Füh-
rungselementen (Blattspannerschlitten, Führungs-
elemente) für das Werkzeug.
SX-827DGSA