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Entsorgungshinweise; Ce-Konformität; Garantie; Gefahr - Flex SBG 3908 Bedienungsanleitung

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Entsorgungshinweise

Gefahr!

Ausgediente Geräte durch Entfernen des
Netzkabels unbrauchbar machen.
Nur für EU-Länder
Werfen Sie Elektrowerkzeuge
nicht in den Hausmüll!
Gemäss Europäischer Richtlinie 2002/96/
EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
und Umsetzung in nationales Recht müssen
verbrauchte Elektrowerkzeuge getrennt
gesammelt und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
Hinweis!
– Über Entsorgungsmöglichkeiten beim
Fachhändler informieren!
CE-Konformität
Wir erklären in alleiniger Verantwortung,
daß dieses Produkt mit folgenden Normen
oder normativen Dokumenten
übereinstimmt:
EN 60745, EN 55014, EN 61000 gemäß
den Bestimmungen der Richtlinien
73/23/EWG, 89/336/EWG, 98/37/EG.
04
Rühle
FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH
Bahnhofstrasse 15
D-71711 Steinheim/Murr
12
Severin
Metall-Bandsäge SBG3908

Garantie

Bei Erwerb einer Neumaschine gewährt
FLEX 2 Jahre Hersteller-Garantie,
beginnend mit dem Verkaufsdatum der
Maschine an den Endverbraucher.
Die Garantie erstreckt sich nur auf Mängel,
die auf Material- und/oder Herstellungs-
fehler sowie auf die Nichterfüllung
zugesicherter Eigenschaften zurück-
zuführen sind. Bei Geltendmachung eines
Garantieanspruchs ist der Original-
Verkaufsbeleg mit Verkaufsdatum
beizufügen. Garantiereparaturen dürfen
ausschließlich von Flex autorisierten Werk-
stätten oder Service-Stationen durchgeführt
werden. Ein Garantieanspruch besteht nur
bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
Von der Garantie ausgeschlossen sind
insbesondere betriebsbedingter Verschleiß,
unsachgemäße Anwendung, teilweise oder
komplett demontierte Maschinen sowie
Schäden durch Überlastung der Maschine,
Verwendung von nicht zugelassenen,
defekten oder falsch angewendeten
Einsatzwerkzeugen. Schäden, die durch
die Maschine am Einsatzwerkzeug bzw.
Werkstück verursacht werden, Gewalt-
anwendung, Folgeschäden, die auf
unsachgemäße oder ungenügende
Wartung seitens des Kunden oder Dritte
zurückzuführen sind, Beschädigungen
durch Fremdeinwirkung oder von
Fremdkörpern, z. B. Sand oder Steine
sowie Schäden durch Nichtbeachtung der
Bedienungsanleitung, z. B. Anschluß an
eine falsche Netzspannung oder Stromart.
Garantieansprüche für Einsatzwerkzeuge
bzw. Zubehörteile können nur dann geltend
gemacht werden, wenn sie mit Maschinen
verwendet werden, bei denen eine solche
Verwendung vorgesehen oder zugelassen
ist.

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